FAQ Sprengstoff

Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)

Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis muss vor Ablauf der Gültigkeit bei der Unteren Sprengstoffbehörde abgegeben werden.


Zur Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt:
* Antrag auf Verlängerung
* Original der Erlaubnis nach § 27 SprengG
* Bedürfnisnachweis (Nachweis des Vereins bzw. gültiger Jagdschein)
* ggfs. Fachkundeprüfung nach § 20 Abs. 2 SprengV

Bei Verlängerung des Erlaubnisscheines wird die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit erneut überprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass eine neue Fachkundeprüfung nach § 20 Abs. 2 SprengV notwendig ist, wenn seit Ablauf der letzten Erlaubnis 5 Jahre oder seit dem letzten Erwerb von erlaubnispflichtigen Stoffen 5 Jahre verstrichen sind.

Es ist bei einer Verlängerung einer bestehenden Erlaubnis darauf zu achten, ob die noch verbliebene Erwerbsmenge des entsprechenden Pulvers die nächsten fünf Jahre ausreichen wird.
Ist dies nicht der Fall, wäre eine Erhöhung der Bezugsmenge zu erwägen.

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