IeF-Beratung
Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Eine IeF ...

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
"Kindeswohlgefährdung" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der individuell im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist. Eine allgemeingültige Definition gibt es nicht, da jede Situation einzigartig ist und sorgfältig fachlich geprüft werden muss.
Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt dann vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Vorgehen bei Verdacht:
- Informationsgewinnung: Zunächst werden alle relevanten Informationen über die Situation des Kindes oder Jugendlichen gesammelt. Dies kann Gespräche mit dem Kind, den Eltern, anderen Bezugspersonen oder Fachkräften umfassen.
- Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte: Die Risikoeinschätzung erfolgt im Team. Mehrere Fachkräfte bringen ihre Expertise ein, um eine fundierte Einschätzung zu treffen.
- Die insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) wird beratend hinzugezogen. Dabei bleiben alle personenbezogenen Daten der Klienten anonym.
- Nach sorgfältiger Prüfung aller Informationen und Beratung wird eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen.
Anspruch auf Beratung oder Beratungspflicht haben:
- Fachkräfte der Jugendhilfe (§ 8a SGB VIII)
- Personen, die beruflich mit Kindern in Kontakt stehen (§ 8b SGB VIII)
- Beratung von Berufsgeheimnisträgern (§ 4 KKG)
Veranstaltungen
Informationsveranstaltung Kinderschutz
Kindeswohlgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der individuell im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist. Eine allgemeingültige Definition gibt es nicht, da jede Situation einzigartig ist und sorgfältig fachlich geprüft werden muss. Die Veranstaltung vermittelt fachliche Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungssicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdung.
Termine:
5. März 2026 von 13:30 bis 15:00 Uhr - online
Anmeldung: Informationsveranstaltungen zum Kinderschutz - 05.03.2026
24. Juni 2026 von 09:00 bis 10:30 Uhr - online
Anmeldung: Informationsveranstaltungen zum Kinderschutz -24.06.2026
Veranstaltung für Fachkräfte
- der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII
- Berufsgeheimnisträger nach § 4 KKG
- Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen § 8b SGB VIII
Die Informationsveranstaltung richtet sich an im Landkreis Ravensburg tätige Fachkräfte. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich an Frau Kühnapfel wenden: E‑Mail g.kuehnapfel@rv.de; Telefonnummer: 0751 85 3215

