Wohnraumförderung

Wohneigentumsförderung

Wohnungsbau – Förderung von selbst genutztem Wohneigentum, Neubau oder Bestandobjekte.
Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung erhalten.
Die Förderung erfolgt durch zinslose Darlehen und teilweise durch Zuschüsse, die sich nach der Familiengröße richten.
Das Gesamtjahreseinkommen darf die für Ihren Haushalt maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Ihr Haushalt darf nicht bereits über angemessenen eigenen Wohnraum verfügen.
Für die Förderung von Neubaumaßnahmen und die Förderung des Neuerwerbs muss die Voraussetzung des Effizienzhaus-Standard KfW 55 erfüllt sein
Der geförderte Wohnraum wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum zur Selbstnutzung zugunsten von Haushalten mit niedrigeren Einkommen gebunden.

Achtung:
Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der schriftlichen
Förderzusage der L-Bank beginnen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu

Wohnungsbau – Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
energetische Sanierungaltersgerechter Umbau ihres GebäudebestandesNutzung erneuerbarer Energien
Die Förderung erfolgt in Form einer Verbandsfinanzierung durch - zeitlich begrenzt zinslose - Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Eine Kombination mit Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Doppelförderung sind ausgeschlossen.
Außerdem wird durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) der Zugang zum Finanzierungsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Erneuerbare Energien - Standard" ermöglicht.
 
Bei ihrem Ansprechpartner erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0800/150-3030 kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider; Mo. – Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr

Mietwohnraumförderung

Wohnungsbau – Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum
Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums; das gilt auch für ambulantes betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit schweren Behinderungen,Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum undBegründung beziehungsweise Fortführung von Miet- und Belegungsbindungen an bezugsfertigen Mietwohnungen.
Die Förderung erfolgt durch zeitlich begrenzte zinslose Darlehen sowie durch Zuschüsse.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten mit niedrigerem Einkommen gebunden (Belegungsbindung) und ist dem Mieter oder der Mieterin während der Bindungsdauer für eine gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete verminderten Kaltmiete zu überlassen (Mietbindung).

Wohnungsbau – Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung
Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben speziell für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung erhalten:
Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums,Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum,Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand.
Die Förderung erfolgt durch - zeitlich begrenzt zinslose - Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich oder vorrangig zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Sonderbelegungsbindung).
Beachten Sie:
Wohnberechtigte Haushalte sind Haushalte mit geringem Einkommen UND zusätzlichen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt durch bestimmte Merkmale.
Welche Personengruppen diese Merkmale erfüllen, wird durch die oberste Landesbehörde in Absprache mit der L-Bank entschieden.
Der geförderte Wohnraum ist dem Mieter während der Bindungsdauer für eine gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete verminderten Kaltmiete zu überlassen (Mietbindung).
Die Förderung zugunsten von Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung ist der Allgemeinen sozialen Mietwohnraumförderung nachgebildet. Daher sind hier lediglich die Besonderheiten der Förderung zugunsten von Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beschrieben
 
Bei ihrem Ansprechpartner erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder per E-Mail an mietwohnungsbau@l-bank.de vor allem auch bei Finanzierungsfragen.

Erforderliche Unterlagen

Die Förderung ist bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle zu beantragen.
 
Die Antragsvordrucke erhalten Sie dort oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Kosten

keine

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bau- und Umweltamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

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Tel.: 0751 85-4181
Fax: 0751 85-774181
Mail: a.Lehmann@rv.de

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Tel.: 0751 85-4184
Fax: 0751 85-774184
Mail: a.philipp@rv.de