Wohnraumförderung
Eigentumsförderung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Bürger und Bürgerinnen, die in den eigenen 4 Wänden wohnen möchten. (Ehe-)Paare, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende mit mindestens einem (minderjährigem) Kind, das im Haushalt lebt, und schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen können dafür ein zinsgünstiges Darlehen von der L-Bank bekommen.
Wer einen Antrag stellen will, darf bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten und muss das geförderte Objekt für die Bindungsdauer selbst nutzen.
Sie können im Internet mit dem Finanzierungsrechner der L-Bank prüfen, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen:
Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises, auf der Homepage der L-Bank oder über das Expertentelefon der L-Bank für Eigentumsförderung.
Telefon: 0800 150 3030
Antragsunterlagen erhalten Sie über die Wohnraumförderstelle oder die L-Bank:
Unterlagen zum Antrag reichen Sie bitte digital über das Bürgerportal ein:
Mietwohnraumförderung
Hier geht es um die Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum. Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des Förderprogramms eine Förderung in Form von einem zinsgünstigen Darlehen oder Zuschuss erhalten. Im Gegenzug müssen Sie den geförderten Wohnraum für einen bestimmten Zeitraum zu Gunsten von wohnberechtigten Haushalten mit niedrigerem Einkommen zur Verfügung stellen (Belegungsbindung). Auch müssen Sie dem Mieter oder der Mieterin den Wohnraum während der Bindungsdauer für eine gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete verminderte Kaltmiete überlassen (Mietbindung).
Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises, auf der Homepage der L-Bank oder über das Expertentelefon der L-Bank für Mietwohnraumförderung.
Telefon: 0721 150 3785
Antragsunterlagen erhalten Sie über die Wohnraumförderstelle oder die L-Bank: