Schülerbeförderung
Information zur Erstattung von notwendigen Schülerbeförderungskosten
Wir erstatten Schülerbeförderungskosten im Rahmen unserer Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten für Schüler und Schülerinnen aus Baden-Württemberg, die eine Schule in unserem Landkreis besuchen.
Der Schulträger ist dafür zuständig, eine Schülerbeförderung einzurichten. Antragsteller ist demnach auch der Schulträger.
Bei Schülern und Schülerinnen der kreiseigenen Schulen stellt man die Anträge daher direkt bei der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität.
Zu den notwendigen Beförderungskosten müssen Sie je Schüler oder Schülerin und Schuljahr einen Jahreseigenanteil entrichten, den Sie in monatlichen Raten bezahlen müssen. Die Rechnungsgrundlage für die Eigenanteile richtet sich nach dem aktuell gültigen Preis des Deutschlandtickets Jugend BW. Sie müssen die Eigenanteile für höchstens 2 Kinder einer Familie mit den höchsten Eigenanteilen tragen.
Sie können Fahrkarten über das Schülerlistenverfahren bestellen.