Wasserrechtliche Erlaubnis
- Grundwasser fördern,
- Abwasser/Niederschlagswasser in ein Gewässer ableiten oder
- ein Gewässer zu einem anderen bestimmten Zweck nutzen wollen.
Die Zulassung legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist in der Regel mit weiteren Nebenbestimmungen, wie z.B. Auflagen, verknüpft. In bestimmten Fällen kann sie widerrufen werden.
Eine gehobene Erlaubnis wird erteilt, wenn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. In seltenen Fällen wird eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt.
Sofern Sie eine der folgenden Gewässerbenutzungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ausführen, ist die wasserrechtliche Erlaubnis beim Sachgebiet Gewerbeabwasser, Abfall und Immissionsschutz des Bau- und Umweltamtes zu beantragen:
- Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
- Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer oder das Grundwasser (dies betrifft auch die Versickerung oder Einleitung von Niederschlagswasser),
- Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.
Für die Gewässerbenutzungen im privaten Rahmen oder für weitere Gewässerbenutzungen (z.B. Aufstauen von Gewässern) sind im Bau- und Umweltamt das Sachgebiet Oberflächengewässer für oberirdische Gewässer und das Sachgebiet Gewässer- und Klimaschutz, Abbauvorhaben für private Grundwassernutzungen und kommunales Abwasser zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Je nach dem für welche Gewässerbenutzung eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden soll, sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen.
Für die Versickerung von Niederschlagswasser von Gewerbebetrieben und die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer verwenden Sie bitte die vorgesehenen Antragsformulare.
Für alle weiteren Gewässerbenutzungen wird eine vorherige Abstimmung der erforderlichen Planunterlagen empfohlen.
Kosten
Die Kosten für die wasserrechtliche Erlaubnis sind abhängig vom Bearbeitungsaufwand und dem Umfang der Gewässerbenutzung.