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Aktuelle Informationen

Frauen im Ländlichen Raum werden mit dem IMF-Förderprogramm unterstützt

Mit dem Förderprogramm, Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum‘ (IMF) unter-stützt das Ministerium Ländlicher Raum Kleinstunternehmerinnen, die eine Marktnische in ihrer Region erschließen oder ein bestehendes Produkt- oder Dienstleistungsangebot erweitern wollen. Mit diesem Förderprogramm werden wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven geschaffen, die Vereinbarkeit von Familie sowie Beruf verbessert und so die Daseins-vorsorge im Ländlichen Raum gesichert. Alle geförderten Projekte tragen dazu bei, die Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im Ländlichen Raum zu stärken und somit die Lebensqualität für alle Menschen im Ländlichen Raum zu erhöhen.

Neben der investiven Unterstützung bietet IMF eine Fördermöglichkeit von passgenauen Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen von Bildungsträgern an, um persönliche sowie fachliche, insbesondere unternehmerische und nachhaltige Kompetenzen von Frauen zu stärken.

Um mehr über das Förderprogramm zu erfahren, werfen Sie einen Blick auf folgende Homepage des MLR
oder schauen Sie in unsere neuen IMF-Video 1  und IMF-Video 2 an.

Sperrzeitverschiebung für Gülleausbringung auf Grünland

Die Sperrzeit für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an 
Stickstoff auf Grünland, Dauergrünland und auf Ackerland mit mehrjährigem 
Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum 15. Mai gemäß § 6 Abs. 8 DüV wird um zwei 
Wochen auf den 15. November 2025 bis einschließlich 14. Februar 2026
verschoben.

  • Die mögliche Aufbringungsmenge während der Sperrzeitverschiebung ist auf 
    maximal 45 kg Gesamtstickstoff je Hektar beschränkt.
  • Eine Herbstdüngung ist grundsätzlich nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoffdüngebedarfs möglich.
    D.h. eine mögliche Gabe nach dem letzten Schnitt bzw. der letzten Beweidung ist nur dann möglich, wenn dadurch im Kalenderjahr die mit der Düngebedarfsermittlung ermittelte gesamte Stickstoffdüngemenge nicht überschritten wird.
  • Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten, sowie Nitratgebiete nach 
    Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete).
  • Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Anmoorflächen und Moorflächen.

Die ausführlichen und genauen Regelungen sind hier nachzulesen:
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ravensburg über die Verschiebung der Sperrzeit für die Aufbringung von Düngemitteln im Landkreis Ravensburg (PDF,281 KB).

Bodennahe Gülleausbringung - Allgemeinverfügung

Für die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger hat der Landkreis Ravensburg eine Allgemeinverfügung erlassen, in der Ausnahmen für eine Breitverteilung geregelt sind.

Allgemeinverfügung

Ausnahmen sind unter diesen Voraussetzungen möglich:

  • Naturräumliche Besonderheiten
    • Hangflächen
  • Agrarstrukturelle Besonderheiten
    • Kleine Betriebe unter 15 ha
    • Streuobstflächen
    • Kleine Flächen > 20 Ar
  • Andere Verfahren mit vergleichbar geringen Ammoniakemissionen
    • Dünne Güllen oder Jauchen < 2 % TM-Gehalt
    • mit Wasser verdünnte Rindergülle < 4,6 % TM-Gehalt
    • Ansäuerung wenn pH-Wert < 6,4

Saatgut für Bracheflächen zu verschenken

­Im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt des Ministeriums Ländlicher Raum wird ackerbaulichen Betrieben kostenlos Saatgut für Bracheflächen und Saatgut für Wildpflanzenmischungen als Biogassubstrat zur Verfügung gestellt. Blühstreifen und Blühflächen sind sehr förderlich für Wildbienen und andere Insekten und spielen gerade in unserer Region mit hohem Anteil an Silomais eine wichtige Rolle zur Förderung der Biodiversität.

Dieses gesponserte Saatgut darf nur für Flächen verwendet werden, die keine anderweitige Förderung der Saatgutkosten erhalten.
Erlaubt ist es bei Ökoregelung 1a. Nicht erlaubt ist es für die Ökoregelung 1b oder für FAKT-Maßnahmen.

Mitmachen können alle Landwirte die Blühflächen/-streifen von mindestens 0,1 ha bis max. 2 ha Größe anlegen wollen. Die angesäte Fläche soll dann mehrjährig, mind. 2 Jahre, erhalten bleiben. Die Vergabe erfolgt nach der Bestellung im September, so dass eine Aussaat möglichst bis Anfang Oktober erfolgen kann.
Zur Auswahl stehen wertvolle mehrjährige Blühmischungen und eine ackerbaulich optimierte Kleegras-Kräuter-Mischung mit dem Fokus auf „sauberen“ Beständen und N-Fixierung. Außerdem gibt es spezielle starkwüchsige Wildpflanzenmischungen, die zur Nutzung in der Biogasanlage geeignet sind.

Bei der Bestellung ist die Flächenkennzeichnung (Schlagname, Flurstücksnummer, Koordinaten, etc..), die Flächengröße (Saatgutmenge) und Ihre Kontaktdaten anzugeben. Genauere Informationen und geeignete Saatgutmengen können erfragt werden.

  • Blühende Landschaft Süd Spätsommeraussaat
    Für Spätsommeraussaat optimierte Blühmischung mit einheimischen Wildarten,
    fördert zahlreiche Insekten, aber auch Niederwild.
  • Veitshöchheimer Bienenweide
    Besonders artenreiche Blühmischung mit einheimischen Wildarten,
    fördert zahlreiche Insekten, aber auch Niederwild.
  • Wildbienen- und Schmetterlingssaum
    Reine und besonders insektenfreundliche Wildartenmischung, die aber erst im zweiten Jahr in die Gänge kommt.
    Nur geeignet für lange Standzeiten auf sonnigen und möglichst mageren Standorten (3-5 Jahre).
  • Mehrjährige Kräuterkleegrasmischung
    Multifunktionale Mischung für Stickstoffanreicherung, Bodenmelioration, Verfütterung und mit Nektarpflanzen.
  • BG 70-biodiversitätsfreundliche Wildpflanzenmischung als Biogassubstrat
    Auf produktiven Flächen mit Düngung und einmal jährlicher Nutzung, Düngung/ Nutzung möglich.
    Ökologisch optimierte Mischung zur Verwertung in der Biogasanlage. Düngung möglich.
  • Veitshöchheimer Hanfmix
    Wegen Hanfanteil Meldung des Anbaus bei der BLE nötig (Aussaatflächenerklärung,
    Meldung über Blühbeginn des Hanfes, Anbauanzeige), Aussaat erst im Frühjahr möglich
  • Für Öko-Betriebe auf Blühbrachen:
    Blühende Landschaft Süd Spätsommeraussaat
    Zusammensetzung wie oben, Kulturartenkomponente 100 % ökologisch.
  • Buntbrachemischung mehrjährig NRW, 100 % Öko-Anteil
    Multifunktionale Mischung für Stickstoffanreicherung, Bodenmelioration, Verfütterung und mit Nektarpflanzen
  • Extensive Biomassepflanzen Öko
    Für produktive Flächen mit Düngung und einmal jährlicher Nutzung als Biogas.
    Wegen Hanfanteil Meldung des Anbaus bei der BLE nötig (Aussaatflächenerklärung,
    Meldung über Blühbeginn des Hanfes, Anbauanzeige); Aussaat im Frühjahr

Bestellungen beim LTZ Augustenberg:
Julia Walter:  julia.walter@ltz.bwl.de  oder
Alexander Holstein:  alexander.holstein@ltz.bwl.de oder
Telefon: 0721/9518140.

Weitere Informationen zu den Mischungskomponenten erhalten Sie auch bei
Markus Kreh, Landwirtschaftsamt Ravensburg
Email m.kreh@rv.de
Telefon 0751/85-6131

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