Aktuelle Informationen

Gemeinsamer Antrag – GLÖZ-Vorgaben im Herbst 2023

Die neue Förderperiode ab 2023 hat bereits zur Abgabe des Gemeinsamen Antrags für viele Neuerungen gesorgt. Hierzu zählen auch die neuen Vorgaben zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand. Viele Regelungen sind bereits jetzt, direkt nach der Ernte zu berücksichtigen und einzuhalten. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Grundsätze auf dem hier (758 KB) zu findenden Merkblatt zusammengefasst.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Pflicht zur Erstellung der Stoffstrombilanz

Ein Großteil der Betriebe in unserem Landkreis muss seit diesem Jahr eine Stoffstrombilanz erstellen.

•Betriebe die im Kalenderjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das Düngejahr 2023 erstellen und bis zum 01.03.2024 vorliegen haben.
•Betriebe die im Wirtschaftsjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2023/24 erstellen und bis zum 31.12.2024 vorliegen haben.

Die Stoffstrombilanz sollten Sie vorzugsweise auf Düngung-BW erstellen.

Den Entscheidungsbaum zur Stoffstrombilanzpflicht sowie eine kompakte Zusammenstellung aller wichtiger Informationen finden Sie hier.

HIT Meldung nach Tierarzneimittelgesetz

Seit Anfang des Jahres gilt das neue Tierarzneimittelgesetz auch für Milchkühe. Bis 14.1.2023 hätten Milchviehhalter/innen die Nutzungsart „Milchrind“ melden müssen. Sofern Sie dies versäumt haben, empfehlen wir Ihnen, dass Sie diese Meldung umgehend nachholen.

Alle wichtigen Infos dazu finden Sie hier (165 KB).

Die Präsentationen der Infoveranstaltung können Sie hier im einzelnen öffnen oder herunterladen.

Änderungen in der Kälberhaltung ab 01. Januar 2023

Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Regelungen für die Kälberhaltung sowie den Kälbertransport.
Einen Überblick über die Regelungen finden sie hier in unserem Merkblatt. (359 KB)

Gemeinsame Agrarpolitik - Agrarreform 2023

Wir halten Sie über die Agrarreform 2023 hier auf dem Laufenden.