Aktuelle Veranstaltungen
Gemeinsamer Antrag 2023
Das Landwirtschaftsamt informiert über den Gemeinsamen Antrag 2023. Erstmals seit der Corona-Pandemie bieten wir auch wieder Präsenzveranstaltungen an. Durch die neue EU-Förderperiode haben sich grundlegende Vorgaben geändert. Inhalt der Veranstaltungen sind die neuen Förderprogramme und Regelungen, die Beantragung im System FIONA sowie wichtige Hinweise rund um den Gemeinsamen Antrag.
Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:
- Mittwoch, 22. März 2023 um 14:00 Uhr Online
- Donnerstag, 23. März 2023 um 19:30 Uhr Online
- Mittwoch, 29. März 2023 um 14:00 Uhr in Blitzenreute, Dorfgemeinschaftshaus
- Donnerstag, 30. März 2023 um 20:00 Uhr in Wolfegg, Gasthof zur Post
- Dienstag, 04. April 2023 um 20:00 Uhr in Leutkirch, Dorfhalle Urlau
Sie können ohne vorherige Anmeldung teilnehmen.
Zu den Veranstaltungen laden wir herzlich ein.
Veredelungskurs der Kreisfachberatung Obst- und Gartenbau
Die Kreisfachberatung für Obst- und Gartenbau bietet am 14.04.2023 von 14 - 17 Uhr einen Veredelungskurs an
Im Rahmen des Kurses erhalten die Kursteilnehmenden Reiser alter Sorten. Damit können Sie das Erlernte am eigenen Obstbaum praktisch anwenden. Sie können kostenlos am Veredelungskurs teilnehmen.
Bringen Sie bitte, sofern vorhanden, ein scharfes Taschenmesser o. ä. und eine Baumschere mit. Sie nehmen auf eigene Gefahr teil.
Sie können sich ab sofort bis eine Woche vor Kursbeginn unter Angabe einer Rückrufnummer und einer E-Mail-Adresse per Mail an la@rv.de, d.buehler@rv.de oder telefonisch unter 0751 85-2230 oder 0751 85-6111 anmelden.
Der Veredelungskurs findet bei jeder Witterung statt. Aus organisatorischen Gründen können nur bis zu 25 Personen teilnehmen.
Das Programm finden Sie hier (215 KB).
Aktuelle Informationen
Pflicht zur Erstellung der Stoffstrombilanz
Ein Großteil der Betriebe in unserem Landkreis muss seit diesem Jahr eine Stoffstrombilanz erstellen.
•Betriebe die im Kalenderjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das Düngejahr 2023 erstellen und bis zum 01.03.2024 vorliegen haben.
•Betriebe die im Wirtschaftsjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2023/24 erstellen und bis zum 31.12.2024 vorliegen haben.
Die Stoffstrombilanz sollten Sie vorzugsweise auf Düngung-BW erstellen.
Den Entscheidungsbaum zur Stoffstrombilanzpflicht sowie eine kompakte Zusammenstellung aller wichtiger Informationen finden Sie hier.
HIT Meldung nach Tierarzneimittelgesetz
Seit Anfang des Jahres gilt das neue Tierarzneimittelgesetz auch für Milchkühe. Bis 14.1.2023 hätten Milchviehhalter/innen die Nutzungsart „Milchrind“ melden müssen. Sofern Sie dies versäumt haben, empfehlen wir Ihnen, dass Sie diese Meldung umgehend nachholen.
Alle wichtigen Infos dazu finden Sie hier (165 KB).
Änderungen in der Kälberhaltung ab 01. Januar 2023
Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Regelungen für die Kälberhaltung sowie den Kälbertransport.
Einen Überblick über die Regelungen finden sie hier in unserem Merkblatt. (359 KB)
Bestellaufruf für das Ackerblühstreifenprojekt 2023
Auch 2023 können Landwirte/innen wieder Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg bestellen.
Alle Informationen dazu finden Sie hier. (637 KB)
Gemeinsame Agrarpolitik - Agrarreform 2023
Wir halten Sie über die Agrarreform 2023 hier auf dem Laufenden.