Neue Zufahrten auf Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen
Sie wollen eine Zufahrt auf eine Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen erstellen?
Vor der geplanten Baumaßnahme ist ein Antrag zu stellen.
Zufahrten die in Zusammenhang mit der Erstellung von neuen Gebäuden angelegt werden sollen, werden in der Regel gemeinsam mit dem Bauantrag (von der Baurechtsbehörde) bearbeitet.
Wird eine Zufahrt geändert oder soll einem anderen Verkehr dienen ist eine Genehmigung zu beantragen (gilt sowohl für Zufahrten innerorts als auch außerorts).
Erforderliche Unterlagen
Beschreibung der geplanten Zufahrt mit folgenden Angaben:
- Angaben zum Eigentümer der Zufahrt (Vor- und Zunahme, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse)
- Art und Verwendungszweck der Zufahrt (z.B. Zulieferverkehr)
- Lage, Größe und Befestigung (z.B. Kies, Pflaster, Asphalt)
Lageplan in geeignetem Maßstab. Bitte die Stelle kennzeichnen, an der die Zufahrt geplant ist.
Kosten
Die Genehmigung ist ggf. kostenpflichtig.
Wichtige Hinweise
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen.