Beschwerde über Immissionen einreichen

Es kann vorkommen, dass von einer Anlage Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Lichteinwirkungen, etc. ausgehen, die zu einer Belästigung führen. Auch der unerlaubte Betrieb von Anlagen kann zu schädlichen Umwelteinwirkungen und Belästigung führen.
In solchen Fällen ist zu prüfen, ob es sich um eine erhebliche Belästigung handelt und ob der Betreiber der Anlage seine Pflichten erfüllt.

Erforderliche Unterlagen

Machen Sie möglichst genaue Angaben zu folgenden Punkten:
  • Ort der Belästigung
  • Zeit der Belästigung (z.B. "Es ist gegen ... Uhr besonders laut")
  • Art der Belästigung (z.B. Es riecht wie ...)
  • soweit bekannt Ursache der Belästigung (z.B. Name des Betriebs)

Je genauer Ihre Beschreibung ist, desto einfacher und schneller können wir die Anlage ermitteln und etwaige Ursachen (zum Beispiel Betriebsstörungen) klären.

In der unten aufgeführten Datei finden Sie einen Erfassungsbogen. Die Hinweise darin helfen Ihnen, ein Belästigungsprotokoll zu erstellen.

TypNameDatumGröße
erfassungsbogen beschwerdefuehrer (148 KB) 21.11.2023 148 KB

Wichtige Hinweise

Beschweren Sie sich möglichst zeitnah, um die Bearbeitung zu erleichtern. Bei Belästigungen, die über einen längeren Zeitraum andauern, können regelmäßige Aufschriebe hilfreich sein.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bau- und Umweltamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Verwaltungssekretariat

Tel.: 0751 85-4110
Mail: bu@rv.de