Beschwerde über Immissionen einreichen

Es kann vorkommen, dass von einer Anlage Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Lichteinwirkungen, etc. ausgehen, die zu einer Belästigung führen. Auch der unerlaubte Betrieb von Anlagen kann zu schädlichen Umwelteinwirkungen und Belästigung führen.
In solchen Fällen ist zu prüfen, ob es sich um eine erhebliche Belästigung handelt und ob der Betreiber der Anlage seine Pflichten erfüllt.

Erforderliche Unterlagen

Machen Sie möglichst genaue Angaben zu folgenden Punkten:
  • Ort der Belästigung
  • Zeit der Belästigung (z.B. "Es ist gegen ... Uhr besonders laut")
  • Art der Belästigung (z.B. Es riecht wie ...)
  • soweit bekannt Ursache der Belästigung (z.B. Name des Betriebs)

Je genauer Ihre Beschreibung ist, desto einfacher und schneller kann die Anlage ermittelt und etwaige Ursachen (z.B. Betriebsstörungen) geklärt werden.

Wichtige Hinweise

Beschweren Sie sich möglichst zeitnah, um die Bearbeitung zu erleichtern. Bei Belästigungen, die über einen längeren Zeitraum andauern, können regelmäßige Aufschriebe hilfreich sein.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Landkreis Ravensburg
Bau- und Umweltamt
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