Beschwerde über Immissionen einreichen
Nicht selten können von Anlagen Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Lichteinwirkungen und andere Emissionen ausgehen, die eine Belästigung für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft darstellen. Darüber hinaus kann auch der unerlaubte Betrieb von Anlagen zu schädlichen Umwelteinwirkungen und Belästigungen führen.
In solchen Fällen ist zu prüfen, ob es sich um eine erhebliche Belästigung handelt und ob der Betreiber der Anlage seine Pflichten erfüllt.
Erforderliche Unterlagen
- Ort der Belästigung
- Zeit der Belästigung (z.B. "Es ist gegen ... Uhr besonders laut")
- Art der Belästigung (z.B. Es riecht wie ...)
- soweit bekannt Ursache der Belästigung (z.B. Name des Betriebs)
Je genauer Ihre Beschreibung ist, desto einfacher und schneller können wir die Anlage ermitteln und etwaige Ursachen (zum Beispiel Betriebsstörungen) klären.
In der unten aufgeführten Datei finden Sie einen Erfassungsbogen. Die Hinweise darin helfen Ihnen, ein Belästigungsprotokoll zu erstellen.
Typ | Name | Datum | Größe |
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erfassungsbogen beschwerdefuehrer (PDF,148 KB) | 21.11.2023 | 148 KB |
Wichtige Hinweise
Beschweren Sie sich möglichst zeitnah, um die Bearbeitung zu erleichtern. Bei Belästigungen, die über einen längeren Zeitraum andauern, können regelmäßige Aufschriebe hilfreich sein.