Direktzahlungen
Zu den Direktzahlungen gehören:
- Basisprämie
- Greeningprämie
- Umverteilungsprämie
- Junglandwirteprämie
Beihilfeberechtigt sind aktive Betriebsinhaber/innen mit mindestens 1 ha landwirtschaftlicher Fläche.
Direktzahlungen können Sie nur erhalten, wenn der/die Betriebsinhaber/in Zahlungsansprüche besitzt.
Um bei langjährigem Ackerfutter oder Brache zu vermeiden, dass Grünland entsteht, können Sie die Fläche pflügen und neu ansäen. Dies müssen Sie mit dem Formular zur Pflugregelung beim Landwirtschaftsamt anzeigen.
Aktuelles
Gemeinsamer Antrag 2022
Das Landwirtschaftsamt informiert über das Gemeinsame Antragsverfahren 2022 und das Antragsprogramm FIONA.
Folgende Themen stehen dabei im Mittelpunkt:
- Die Antragstellung in FIONA einschließlich grafischer Beantragung der Flächen mit Blick auf Änderungen und Qualitätssicherung
- Neues und Wissenswertes zu folgenden Maßnahmen: Direktzahlungen, FAKT, Landschaftspflegerichtlinie, Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete und Steillagen Dauergrünland
- Sachverhalte rund um Entstehung, Erhalt und Umwandlung von Dauergrünland
Die aktuelle Präsentation mit umfrangreichen Informationen zum gemeinsamen Antrag 2022 finden Sie hier zum Download
Formulare
- Formular Pflugregelung (104 KB)
- Anlage weitere Junglandwirte 2022 (350 KB)