Psychiatriekoordination
Der Landkreis Ravensburg bietet Bürgerinnen und Bürgern ein vielfältiges Netz aus psychosozialen und psychiatrischen Hilfeangeboten. Um dieses Versorgungssystem sicherzustellen und zu koordinieren, gibt es die Psychiatriekoordination. Grundlage dafür ist § 8 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG). Der Landkreis Ravensburg übernimmt damit im Rahmen der Daseinsvorsorge die Koordination der Hilfeangebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Die Psychiatriekoordination initiiert eventuell notwendige Veränderungen des psychiatrischen Versorgungssystems im Landkreis Ravensburg und stimmt diese mit zentralen Akteuren und Akteruinnen des psychiatrischen Hilfesystems ab. Um die dafür notwendigen Kooperationen sicherzustellen, wurde gemeinsam mit den Trägern/Trägerinnen der gemeindepsychiatrischen Versorgung der Region bereits 2004 der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) gegründet.
Zu den Aufgaben der Psychiatriekoordination gehören:
- Analyse, Bewertung und Koordination vorhandener Hilfeangebote
- Impulssetzung und Konzeptionierung neuer Angebote, zur bedarfsgerechten und wohnortnahen Versorgung
- Projektsteuerung und -leitung
- Vernetzung von Akteuren/Akteurinnen des gemeindepsychiatrischen und mehrdimensionalen Hilfesystems
- Koordinierung und Unterstützung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle sowie der Patientenfürsprecher/innen
- fachlich-inhaltliche Mitarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) sowie weiterer Arbeitsgruppen und Gremien
- fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit