Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Wenn sie davon bedroht sind, Ihre Wohnung zu verlieren oder wenn Sie bereits obdachlos geworden sind, können Sie Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen. Sie können Ihren Wohnraum aus verschiedenen Gründen verlieren. Gründe können zum Beispiel sein:

  • Räumungsklage
  • fristlose Kündigung durch die Vermieterin oder den Vermieter
  • Wohnungsbrand
  • Wasserschaden

Im Rahmen dieser Hilfeleistungen ist es auch möglich, Ihre Miete zu übernehmen, wenn Sie vorübergehend in Haft sind, damit Sie danach nicht wohnungslos sind.

Voraussetzungen

  • Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht oder
  • Sie haben Ihre Wohnung bereits verloren oder
  • Ihre eigenen Geldmittel reichen nicht aus, eine Kaution, eine Sicherheitsleistung oder eine Maklerprovision zu zahlen. Auch die Möglichkeiten der Selbsthilfe sind ausgeschöpft.
  • Welche zusätzlichen Voraussetzungen Sie möglicherweise erfüllen müssen, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass;
    bei ausländischen Staatsangehörigen: Nachweis des berechtigten Aufenthalts in Deutschland,
  • Einkommensunterlagen wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe,
  • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen,
  • Zusätzlich bei akuter Obdachlosigkeit: geeignete Unterlagen, die die akute Obdachlosigkeit zeigen wie zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust.
Wenn der Verlust der Wohnung droht, zusätzlich:
  • Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen wie zum Beispiel Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin,
  • Mietvertrag,
  • Zahlungsnachweise zur laufenden Miete wie zum Beispiel Kontoauszug.
Wenn Sie eine Wohnung benötigen, zusätzlich:
  • Unterlagen, die zeigen, dass ein Wohnungswechsel notwendig ist, wie zum Beispiel Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Besnard
Tel.: 0751 85-3112
Fax: 0751 85-773112
Mail: si@rv.de