Schornsteinfegerwesen

Der Landkreis Ravensburg ist in 26 Kehrbezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk gibt es eine/n bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in, diese werden jeweils für 7 Jahre bestellt. Zu deren hoheitlichen Tätigkeiten gehört zum Beispiel die Feuerstättenschau, die nur persönlich durch ihn/sie durchgeführt werden darf. Für die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten gilt die freie Wahl des Schornsteinfegerbetriebs.

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Landkreis Ravensburg
Stabsstelle für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

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Tel.: 0751 85-5142
Fax: 0751 85-775142
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