FAQ zum Sperrmüll

Wie lange ist die Sperrmüllkarte gültig?

Die Sperrmüllkarte ist bis zum 31.03. des Folgejahres gültig. Bis zu diesem Tag müssen Sie die Karte an das Bürgerbüro, Bereich Abfallwirtschaft, senden. Es gilt das Datum des Eingangs im Landratsamt. Sie können Ihre Sperrmüllkarte auch online über die Registrierung im Bürgerportal einlösen.

Warum erhält der Vermieter/die Vermieterin (Gebührenschuldner/in) die Sperrmüllkarte(n)?

Seit Januar 2016 gilt, dass die Eigentümer/innen beziehungsweise die Vermieter/innen die Abfallgebühren bezahlen. Daher erhält die Person, die die Gebühr zahlt, auch die Sperrmüllkarte(n).

Was gehört zum Sperrmüll?

Sperrmüll sind haushaltsübliche Gegenstände, die aufgrund von Größe und Gewicht nicht in die Restmülltonnen passen. 

Achtung: Elektro- und Elektronikschrott sind kein Restmüll!

Altholz sind zum Beispiel:

  • Schränke
  • Kommoden
  • Truhen
  • Stühle
  • Tische
  • Bänke
  • Lattenroste
  • Bettgestelle
  • Möbelteile aus Holz
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Regale.

Altmetall/Schrott sind zum Beispiel:

  • Fahrräder
  • Kinderwagen
  • Metallbehälter
  • Bettroste aus Metall
  • Gartenmöbel aus Metall
  • Öfen (öl- und schamottefrei).

Sonstiger Sperrmüll sind zum Beispiel:

  • Matratzen
  • Teppiche
  • Teppichböden
  • Skier
  • Surfbretter
  • Federbetten
  • Möbel und Gartenmöbel aus Kunststoff
  • Koffer
  • Körbe
  • Sofas
  • Liegen
  • Couches
  • sonstige Polstermöbel
  • Regentonnen.

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

Elektro- und Elektronikgeräte wie zum Beispiel:

  • Fernsehgeräte
  • Monitore
  • PCs
  • Unterhaltungselektronik
  • Haushaltskleingeräte
  • Herde
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner

gehören nicht zum Sperrmüll. Diese Geräte können Sie im Einzelhandel oder bei den Entsorgungszentren kostenlos
abgeben.

Ebenfalls nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Ölradiatoren
  • Renovierungs- und Bauabfälle (zum Beispiel Sanitärkeramik, Gipskartonplatten, Deckenpaneelen, Glaswolle, Bauholz)
  • Gartenzäune
  • Fenster
  • Außen- und Innentüren
  • Sondermüll (zum Beispiel Eimer mit Farb- und Lackresten)
  • Autoreifen
  • Autobatterien
  • Autoteile
  • Kartonagen
  • Glasscheiben
  • Kleidung und Schuhe

Diese Gegenstände können Sie kostenpflichtig bei den Entsorgungszentren und gegebenenfalls bei der Problemstoffsammlung abgeben.

Welche Mengen darf ich bereitstellen?

2 m³ sind zulässig. Einzelstücke dürfen nicht mehr als 60 kg wiegen und nicht größer als 2,0 m x 1,2 m x 0,80 m sein.

Wer informiert mich wann über den Sperrmüll-Abholtermin?

Ihr Dienstleister (Firma Hofmann oder Firma Veolia) sendet Ihnen etwa eine Woche vor dem Abholtermin eine Postkarte mit dem Termin zu. Die Städte/Gemeinden können zum Abholtermin keine Auskunft geben. Terminnachfragen können Sie über die kostenfreie Hotline der beiden Abfuhrunternehmen Veolia und Hofmann unter 0800 35 30 300 stellen.

Kann ich den per Postkarte mitgeteilten Sperrmüll-Abholtermin ändern oder stornieren?

Die Postkarte erhalten Sie zugesandt, sobald man den Abholauftrag verarbeitet hat. Eine Änderung oder Stornierung des Termins klären Sie bitte direkt mit dem Entsorgungsbetrieb. Bitte rufen Sie dazu die kostenfreie Hotline der beiden Abfuhrunternehmen Veolia und Hofmann unter 0800 35 30 300 an.

Wie lange dauert es, bis ein Dienstleister den Sperrmüll nach Versand der Sperrmüllkarte abholt?

Nach der Erfassung der Sperrmüllkarte und der Verarbeitung des Auftrages durch das Unternehmen dauert es in der Regel 6 Wochen bis zur Abholung. Bei großer Nachfrage verzögert sich der Abholtermin. 

Wann muss ich den Sperrmüll bereitstellen?

Sie sollten den Sperrmüll am angegebenen Termin ab 6.00 Uhr ordnungsgemäß am Straßenrand bereitgestellt haben.

Kann ich eine weitere Sperrmüllkarte kaufen?

Ja. Für 48,80 € können Sie in den Bürgerbüros des Landratsamtes in der Friedenstraße 6 in Ravensburg, in der Robert-Koch-Straße 52 in Bad Waldsee, in der Wangener Straße 70 in Leutkirch und in der Liebigstraße 1 in Wangen zu den üblichen Bürozeiten eine zusätzliche Sperrmüllkarte kaufen. Sie können auch per Vorkasse im Bürgerportal eine weitere Sperrmüllkarte kaufen. 

Gilt die Sperrmüllkarte auch in den Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler?

Ja, in beiden Entsorgungszentren können Sie Ihren Sperrmüll mit einer gültigen Sperrmüllkarte abgeben. Die Sperrmüllkarte berechtigt zu einer Abgabe von Sperrmüll bis maximal 2 m³ und maximal 100 kg. Mehrmengen werden jeweils zu den vor Ort gültigen Preisen berechnet. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr; Samstag 8.30 bis 11.30 Uhr.

Gibt es weitere Sperrmüll-Annahmestellen im Landkreis?

Ja. Es gibt insgesamt sieben weitere Annahmestellen für Sperrmüll:

  • an den Wertstoffhöfen in Bad Waldsee, Bad Wurzach und Isny, betrieben von der Firma Bausch,
  • in Aulendorf bei der Firma Heydt,
  • in Kißlegg bei der Firma Stark,
  • im Leutkircher Wertstoffhof,
  • in Wilhelmsdorf bei der Firma Metzger

können Sie nach Vorlage der Sperrmüllkarte bis zu 100 Kilogramm Sperrmüll kostenlos abgeben. Darüber hinausgehende Mengen an Sperrmüll können Sie jeweils zu den vor Ort gültigen Preisen kostenpflichtig abgeben.

Kann ich den Sperrmüll auf dem Wertstoffhof der Firma Bausch in Ravensburg kostenlos abgeben?

Nein, denn mit gewerblichen Händlern gibt es keine vertraglichen Beziehungen mehr. Hauptgrund: Die Rest- und Sperrmüllumladung erfolgt in den beiden Entsorgungszentren des Landkreises, nicht mehr bei der Firma Bausch. Man kann dort aber kostenpflichtig Sperrmüll abgeben.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Abfallwirtschaft
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-2345
Fax : 0751 85-772345
Mail: buergerbuero-ab@rv.de