Bestattungskosten

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Die Angehörigen der verstorbenen Person müssen nach der im Gesetz geregelten Reihenfolge für die Bestattung sorgen. Soweit man es der Person, die die Bestattungskosten tragen muss, nicht zumuten kann, die Kosten zu tragen, können die erforderlichen Kosten für eine Bestattung übernommen werden. Das hängt von ihrem Einkommen und Vermögen ab.

Voraussetzungen

Sie müssen die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllen:

1. Die Höhe der Kosten muss unter sozialhilferechtlichen Betrachtung angemessen sein.

Was sind die "erforderlichen Kosten" einer Bestattung?

Erforderliche Kosten einer Bestattung sind die Kosten für ein Begräbnis oder für eine Feuerbestattung in einer ortsüblich einfachen, aber würdigen Art. Darüber hinaus gehören diejenigen Kosten dazu, die zwingend auf Grund der Friedhofsordnung entstehen. Das sind zum Beispiel die Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren.

Folgende Kosten zählen nicht zu den erforderlichen Kosten:

  • Kosten für Trauerkarten beziehungsweise Danksagungen,
  • Kosten für Todesanzeigen,
  • Kirchliche Gebühren,
  • Kosten für die laufende Grabpflege,
  • Kosten für Trauerkleidung,
  • Kosten für den Leichenschmaus,
  • Kosten einer Auslandsbeerdigung,
  • Kosten für Urkunden,
  • Kosten für Dienstleistungen und Auslagen für Service, Organisation, Behördengänge, Zweitfahrt zur Beurkundung, eine Telefon-/Telefaxpauschale und Fahrtkostenpauschalen.

2. Die verstorbene Person hat keinen Nachlass hinterlassen.

3. Die Erbinnen und Erben können die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen.

4. Es gibt keine anderen Personen, die vorrangig verpflichtet sind, die Kosten zu übernehmen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise der verstorbenen Person:
  • Sterbeurkunde
  • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, vor allem:
    • lückenlose Girokontoauszüge der letzten drei Monate,
    • Sparbücher,
    • Geldanlagen,
    • Wohneigentum,
    • Versicherungssumme von Lebensversicherungen,
    • Zeitwert des Kraftfahrzeugs,
    • Bausparguthaben und ähnliches.
  • Falls vorhanden: Testament, letztwillige Verfügung oder Erbvertrag,
  • Aufstellung der möglichen Erbinnen und Erben und Familienangehörigen der verstorbenen Person:
    • Ehefrau oder Ehemann,
    • Partnerinnen oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
    • Kinder,
    • Eltern,
    • Geschwister,
    • Enkelkinder,
    • Großeltern,
    • sonstige Erbinnen und Erben.
Nachweise der antragstellenden Person:
  • Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung,
  • Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten drei Monate,
  • Angaben zu weiteren Angehörigen der verstorbenen Person (zum Beispiel im Haushalt lebende Erbinnen oder Erben und Angehörige der verstorbenen Person),
  • Nachweise über die Vermögensverhältnisse,
  • Nachweise der monatlichen Belastungen,
  • Mietvertrag und letzte Mieterhöhungserklärung der Vermieterin oder des Vermieters (aktuelle Miethöhe),
  • falls Sie den Antrag erst nach der Bestattung stellen: Originalrechnung des Bestattungsinstituts, Friedhofsgebühren etc.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
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Ravensburg

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Tel.: 0751 85-3112
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