Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören:

  • Zuschüsse zum Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte, Hort und Tagespflege,
  • Nachhilfeunterricht,
  • Lernmaterial
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten wie zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule,
  • Teilnahme an Tagesausflügen und Klassenfahrten,
  • Fahrtkosten für Schüler/innen.

Voraussetzungen

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, wenn sie selbst eine der folgenden Leistungen bekommen:
  • Bürgergeld
  • Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II
  • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag
  • oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz.

Ablauf

Fast alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen Sie zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld nach dem SGB II. Sie brauchen keinen gesonderten Antrag.

Es gibt eine Ausnahme: Für eine zusätzliche Lernförderung (Nachhilfe-Unterricht) benötigen Sie normalerweise einen gesonderten Antrag. Aber: Für die Zeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2023 brauchen Sie keinen gesonderten Antrag für zusätzliche Lernförderung.

Die Entscheidung des Jobcenters hierzu erhalten Sie in der Regel gesondert, nachdem Sie entsprechende Nachweise vorgelegt haben.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Jobcenter
Verwaltungsgebäude Weingarten
Sauterleutestraße 34
Weingarten

Tel.: 0751 85-8000
Mail: jo@rv.de