Gefahrgut
Der Transport gefährlicher Güter birgt erhebliche Risiken in sich. Für den Transport dieser Güter gibt es zahlreiche nationale und internationale Vorschriften um Gefährdungen für die Allgemeinheit und die Umwelt zu verhindern. Die Gewerbeaufsicht überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Betriebsgelände.
Unternehmen, die größere Mengen gefährlicher Güter befördern, verladen oder versenden, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Für die Überwachung während des Transports sind das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei zuständig.