Fahrzeugzulassung

Die Kfz-Zulassung ist an folgenden Standorten mit Termin möglich: Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Allgemeine Informationen

Bundesweite Mitnahme der Kennzeichen bei Wohnortwechsel und Halterwechsel

Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.

Seit 1. Oktober 2019 kann auch bei einer Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb Deutschlands, das dem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen), beibehalten werden. Bitte beachten Sie hierbei: Eine Ummeldung des Fahrzeugs auf den neuen Halter ist auf jeden Fall notwendig.

Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände

Wenn Sie noch Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände haben, kann kein Fahrzeug zugelassen werden. Bitte überweisen Sie vor der Zulassung eines Fahrzeugs Ihre offenen Kraftfahrzeug-Steuern.

Förderprogramm Elektromobilität (Umweltbonus)

Das Programm des Bundes zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen trat am 2. Juli 2016 in Kraft (Richtlinie vom 29.06.2016). Mit einem elektronischen Antragsformular kann die Förderung für alle förderfähigen, elektrisch betriebenen Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 18. Mai 2016 erworben wurden. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/index.html) finden Sie Formulare und Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Elektromobilität. Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge wird laufend aktualisiert.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Kreishaus Wangen im Allgäu
Liebigstraße 1
Wangen im Allgäu

Tel.: 0751 85-1414
Fax: 0751 85-1405
Mail: buergerbuero@rv.de