Sozial- und Inklusionsamt
Information zur aktuellen Situation für aus der Ukraine geflüchtete Personen
Seit dem 01.06.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine bei Bedarf einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII). Die wesentlichen Voraussetzungen für Grundsicherung nach dem SGB XII sind:
- Sie haben einen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung und
- Sie haben die Altersgrenze für die Grundsicherung nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht.
Sie können hier die Antragsunterlagen herunterladen:
Vereinfachter Antrag Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete (293 KB)
Wahlrechtserklärung Krankenversicherung (119 KB)
Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an uns: si@rv.de
oder auf dem Postweg:
Landratsamt Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Postfach 19 40
88189 Ravensburg
Sie müssen nicht persönlich in das Sozial- und Inklusionsamt kommen.
Das Sozial- und Inklusionsamt ist eines der größten Ämter im Landratsamt. Unsere Mitarbeitenden kümmern sich um die Belange der Bevölkerung im Landkreis, wenn es um Themen wie Lebensunterhalt, Grundsicherung, Behinderung, Pflege etc. geht. Die Sozialhilfe umfasst außerdem Leistungen, die helfen sollen, schwierige soziale oder gesundheitliche Lebenssituationen zu überwinden. Hierzu ist neben der zentralen Verwaltung eine Vielzahl von Fachleuten im Einsatz.
Das Sozial- und Inklusionsamt arbeitet zudem mit einer ganzen Reihe von Einrichtungen und Organisationen zusammen, die die Versorgung mit Sozialleistungen im Landkreis Ravensburg sicherstellen.
Neben dieser klassischen kommunalen Aufgabe der Sozialhilfe werden auch staatliche Aufgaben wahrgenommen. Hierzu zählen beispielsweise das Schwerbehindertenrecht, das Soziale Entschädigungsrecht, Wohngeld, BAföG sowie Meister-BAföG (AFBG).
Sachgebiete
Zentrale Dienste
Im Sachgebiet „Zentrale Dienste“ werden alle Querschnittsaufgaben und diejenigen Aufgaben, bei denen keine Sozialraumorientierung möglich ist, gebündelt. Hierzu zählen die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts, der Landesblindenhilfe sowie Leistungen der Bildung und Teilhabe für Wohngeld- oder Kinderzuschlagsempfänger/innen und die Schulden- und Insolvenzberatung.
Landkreis Nord-West, Landkreis Süd-West, Allgäu
Diese Sachgebiete nehmen Aufgaben, wie zum Beispiel Sozialhilfe nach dem SGB XII, Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, Betreuungen und Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX sozialraumorientiert war. Der Standort für die Sachgebiete „Landkreis Nord-West“ und „Landkreis Süd-West“ befindet sich in Ravensburg, Der Standort des Sachgebietes „Allgäu“ befindet sich in Wangen.
Soziales Entschädigungsrecht
Für die Bearbeitung der Angelegenheiten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht hat der Landkreis Ravensburg Kooperationsvereinbarungen mit den Landkreisen Bodenseekreis und Sigmaringen geschlossen. Eine gemeinsame Dienststelle beim Landratsamt Ravensburg betreut die betroffenen Personen für die Landkreise Bodenseekreis, Sigmaringen und Ravensburg.
Sozialhilfe - Stadt Ravensburg
Sozialhilfe - Stadt Weingarten