Abfallvermeidung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass man zunächst die Entstehung von Abfällen vermeiden soll, bevor an zweiter Stelle die Verwertung von Abfällen steht und erst am Schluss die Beseitigung des restlichen Mülls.
 
Im Februar 2019 hat der Ausschuss für Umwelt und Mobilität die Verwaltung mit der Erstellung einer Abfallvermeidungsstrategie beauftragt. Diese beinhaltet konkrete Maßnahmen, welche sowohl die privaten Haushalte als auch den Landkreis selbst als Abfallerzeuger bei der Vermeidung von Abfällen unterstützen.
Zudem gibt es in einigen Städten und Gemeinden in unserem Landkreis Leih- und Reparaturservices sowie Gebrauchtwarenbörsen.
 
Hier möchten wir Sie über Möglichkeiten zur Abfallvermeidung in unserem Landkreis informieren.

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Landkreis Ravensburg
Amt für Finanzen, Beteiligungen und Kreislaufwirtschaft
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Friedenstraße 6
Ravensburg

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Fax: 0751 85-772335
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