Abstände von baulichen Anlagen an Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen
Sie wollen bauliche Anlagen an einer Kreisstraße, wie z.B. eine Mauer, eine Garage, ein Gebäude mit oder ohne Zufahrt erstellen?
Für die Ausführung von baulichen Anlagen ist in der Regel ein Baugesuch notwendig.
Sind diese baurechtlich verfahrensfrei, bedarf es einer straßenrechtlichen Genehmigung.
Vom Straßenamt können Vorabinformationen zu erforderlichen Abständen an Kreisstraßen und Regelungen innerorts/außerorts gegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
Lageplan (Skizze) mit Eintragung der baulichen Anlage in geeignetem Maßstab.