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Heimaufsicht - Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz

Zu den Aufgaben unseres Amtes für Gesundheit und stationäres Wohnen gehört auch die Überprüfung stationärer Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. In unserem Landkreis versorgen etwa 100 Einrichtungen volljährige Menschen mit Beeinträchtigungen und mit Pflege- und Betreuungsbedarf.

Die Heimaufsicht ist eine Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG). Sie überprüft regelmäßig, ob die Einrichtungen gesetzliche Bestimmungen und Qualitätsvorgaben einhalten.

Zudem unterstützen sie die Einrichtungen mit Beratungsangeboten und sind Ansprechpartner/innen:

  • für Bewohnerinnen und Bewohner
  • für Angehörige
  • sowie für Interessierte

und helfen diesen bei Fragen und Beschwerden.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Tel.: 0751 85-5310
Mail: heimaufsicht@rv.de