Heimaufsicht - Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz
Zu den Aufgaben unseres Amtes für Gesundheit und stationäres Wohnen gehört auch die Überprüfung stationärer Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. In unserem Landkreis versorgen etwa 100 Einrichtungen volljährige Menschen mit Beeinträchtigungen und mit Pflege- und Betreuungsbedarf.
Die Heimaufsicht ist eine Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG). Sie überprüft regelmäßig, ob die Einrichtungen gesetzliche Bestimmungen und Qualitätsvorgaben einhalten.
Zudem unterstützen sie die Einrichtungen mit Beratungsangeboten und sind Ansprechpartner/innen:
- für Bewohnerinnen und Bewohner
- für Angehörige
- sowie für Interessierte
und helfen diesen bei Fragen und Beschwerden.
