Heimaufsicht
Die Heimaufsichtsbehörde ist für die Überwachung von Pflege- und Wohnheimen für volljährige Menschen zuständig, die auf Grund ihres Alters, wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung tägliche Unterstützung brauchen.
Im Landkreis Ravensburg gibt es etwa 100 stationäre Einrichtungen und etwa 20 ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die Mitarbeitenden der Heimaufsicht begehen die Einrichtungen und Wohngemeinschaften regelmäßig unangemeldet. Sie überprüfen, ob die Einrichtungen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und ob die Qualität der Betreuung stimmt. Dadurch stellen sie eine gute Wohn- und Lebensqualität in den Einrichtungen sicher.
Darüber hinaus ist die Heimaufsichtsbehörde Ansprechpartnerin
- für Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen,
- für Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern
- sowie für weitere Interessierte
und berät diese bei Fragen und Beschwerden.