Gehölzpflege

Für die Tier- und Pflanzenwelt sind Frühling und Sommer die wichtigsten Jahreszeiten, um sich zu vermehren und ihre Art zu erhalten. In der Vegetationszeit vom 1.März bis zum 30.September gelten daher besondere gesetzliche Regelungen. In den stark besiedelten Gebieten sind private Gärten oft die letzten Rückzugsgebiete für viele Tiere. Insbesondere Vögel sind zur Aufzucht ihrer Jungen auf die Hecken, Sträucher und Bäume angewiesen, und darauf, hierbei ungestört zu bleiben.

Im Zeitraum Oktober bis Februar ist Roden von Gehölzen erlaubt.

Ab Beginn der Vegetationszeit gelten folgende gesetzlichen Bestimmungen:

  • Es ist verboten, Bäume zu entfernen, die außerhalb des Waldes oder von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Auch Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen Sie nicht gänzlich abschneiden oder auf Stock setzen. Das dient zur Sicherstellung des Blüteangebots für Insekten und von Verstecken sowie Brut- und Nistplätzen für Vögel und Kleinsäuger.
  • Schonende und fachgerechte Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs von Gebüschen zu beseitigen oder Bäume gesund zu erhalten, sind zulässig. Dazu gehört zum Beispiel auch der Sommerschnitt von Obstbäumen.
  • Bei den zulässigen Pflegearbeiten dürfen Tiere von besonders und streng geschützter Art nicht zu Schaden kommen, verletzt oder gar getötet werden. Das gilt auch für ihre Entwicklungsformen wie beispielsweise Eier. Während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- und Wanderzeiten dürfen Tiere nicht derart gestört werden, dass sich ihr lokaler Bestand verschlechtert. Außerdem ist darauf zu achten, dass Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden.

Ausnahmen zu den oben genannten Regelungen gelten für:

  • behördlich angeordnete Maßnahmen,
  • zulässige Bauvorhaben bei denen geringfügig Gehölzbewuchs beseitigt werden muss,
  • Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden können.

Einheimische Gehölze

Unter einheimischen Gehölzen versteht man Arten, die auch ohne menschliches Zutun in der Region vorkommen, sich dort eigenständig entwickeln und verbreiten. Diese Gehölze bieten einheimischen Tieren einen wertvollen Lebensraum und Nahrungsquellen zugleich. Dagegen neigen eingeschleppte Arten dazu, heimische Gehölze zu verdrängen und somit deren Existenz zu gefährden.

Dabei bieten einheimische Gehölze eine Vielzahl von Vorteilen, wie zum Beispiel die Angepasstheit an das Klima sowie die Bodenverhältnisse und die Widerstandskraft gegen Krankheiten und Schädlinge.

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