Beratung zum Prostituiertenschutzgesetz

Seit Juli 2017 gilt bundesweit das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen – kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Damit werden erstmals umfassende Rechte und Pflichten für Betreiber/innen von Prostitutionsstätten und für Prostituierte eingeführt. Personen, die der Prostitution nachgehen, müssen in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung erhalten und ihre Tätigkeit anmelden.

Für Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten / als Prostituierte/r arbeiten, bedeutet dies, dass sie sich anmelden müssen. Um eine Anmeldung als in der Prostitution Tätige/r zu erhalten, müssen Sie:

  1. Ein gesundheitliches Beratungsgespräch im Gesundheitsamt wahrnehmen. Hier erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung. Diese benötigen Sie zwingend für Ihre Anmeldung.
  2. Anschließend ein Anmelde- und Informationsgespräch im Rechts- und Ordnungsamt Sachgebiet Personenstands- und Ordnungsrecht führen. Hier erhalten Sie im Anschluss Ihre Anmeldebescheinigung.
  3. Beide Bescheinigungen sowie Ihren Personalausweis / Pass während der Arbeit stets bei sich tragen.

Gesundheitsberatung

  • Die Beratung führt das Gesundheitsamt im Landratsamt durch. 
  • Hierfür muss ein Termin vereinbart werden.
  • Bitte bringen Sie ihren Personalausweis mit.
  • Das Beratungsgespräch findet einzeln statt und dauert etwa 45 Minuten.
  • Eine medizinische Fachperson erklärt, wie Prostituierte ihre Gesundheit schützen sollten (Krankheiten, Schwangerschaft, Gewalt, Alkohol/Drogen).
  • Es können auch persönliche Fragen zum Thema Gesundheit gestellt werden.
  • Das Gespräch ist vertraulich. Persönliche Informationen werden nicht an andere weitergegeben.
  • Prostituierte unter 21 Jahren müssen alle sechs Monate ein Beratungsgespräch erhalten, Personen ab 21 Jahren mindestens einmal im Jahr.
  • Am Ende des Gespräches wird eine Beratungsbescheinigung ausgestellt.
  • Die Beratung ist gebührenfrei.

Informationsgespräch und Anmeldung

  • Das Anmelde- und Informationsgespräch führt das Rechts- und Ordnungsamt durch.
  • Bei diesem Gespräch wird über wichtige Regelungen zu Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Steuern, Gewerberecht sowie über Hilfsangebote informiert.
  • Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
    2 Passfotos (ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit).
    Personalausweis/Ausweisersatz oder der Reisepass/Passersatz.
    Gesundheits-Beratungsbescheinigung, darf nicht älter als drei Monate sein.
    Personen aus Nicht-EU-Staaten müssen nachweisen, dass sie berechtigt sind, eine selbständige Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung auszuüben. Diesen Nachweis stellt die zuständige Ausländerbehörde aus.
  • Für Personen ab 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung zwei Jahre, für Personen unter 21 Jahren ein Jahr lang.
  • Am Ende des Gespräches wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.
  • Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Gesundheitsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Herr Maucher
Tel.: 0751 85-5370
Fax: 0751 85-5306
Mail: m.maucher@rv.de

Telefonsprechzeiten:
Mi. und Fr.: 08:30 – 10:00 Uhr


Landkreis Ravensburg
Rechts- und Ordnungsamt
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Frau Beck
Tel.: 0751 85-5123
E-Mail: m.beck@rv.de