Immissionsschutz
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
- vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen zu schützen
- beziehungsweise bereits die Entstehung solcher Emissionen an der Quelle zu vermeiden.
Die Errichtung und der Betrieb von bestimmten Industrie- und Gewerbeanlagen bedarf eines Zulassungsverfahrens (immissionsschutzrechtliche Genehmigung).
Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihren Anlagen keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Dabei spielen auch die Luftreinhaltung und der Lärmschutz eine wichtige Rolle.
- Konkretisierungen der Anforderungen an die Verminderung von Luftschadstoffen und Vorgaben zum Lärmschutz sind enthalten in:
- mehreren Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
- der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
- der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm