Zulassung eines Lebensmittelbetriebes
Seit dem 01.01.2006 schreibt das sog. EU-Hygienepaket eine Zulassung für Betriebe vor, die mit tierischen Lebensmitteln wie z.B. Fleisch, Milch oder Eiern umgehen.
Was bedeutet das für den Einzelnen?
Nach Artikel 4 der Verordnung (EG) 853/2004 dürfen Lebensmittelunternehmer in der
Gemeinschaft hergestellte Erzeugnisse tierischen Ursprungs nur in den Verkehr
bringen, wenn sie ausschließlich in Betrieben be- und verarbeitet worden sind, die
den einschlägigen Anforderungen der Verordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004
entsprechen und von der zuständigen Behörde registriert - oder sofern dies
erforderlich ist - zugelassen worden sind.