Kontrollen
Monitoring
Gemeinsamer Antrag 2022 – Kontrolle durch Flächenmonitoring für die Kleinerzeuger/innen und Ausgleichszulage Landwirtschaft
Flächenkontrolle durch das automatische Flächenüberwachungssystem (AMS)
Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und Beihilfefähigkeit der Flächen erfolgt ab dem Antragsjahr 2023 so weit wie möglich durch eine Beobachtung der beantragten Flächen mittels einer automatisierten Auswertung von Satellitendaten („Flächenüberwachungssystem AMS“).
Die vorläufigen Ergebnisse aus dem Flächenüberwachungssystem sind inzwischen in FIONA zu sehen. Sie sind wie im vergangenen Jahr mit Ampelfarben dargestellt. Bis einschließlich 30. September 2023 haben Sie die Möglichkeit, Abweichungen zwischen den Antragsdaten und der tatsächlichen Bewirtschaftung durch die Korrektur Ihrer Antragsdaten zu beheben (rote oder gelbe Flächen). Damit durchgeführte Änderungen rechtswirksam werden, müssen Sie Ihren Antrag erneut elektronisch einreichen. Mit der Anpassung der Antragsangaben auf die tatsächliche Bewirtschaftung können Sie Kürzungen und Sanktionen vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass sowohl die Kulturartenerkennung als auch die Hinweise zur Mindesttätigkeit eingeblendet sind. Unter Karten/Kontrolle durch Monitoring können Sie zur besseren Übersicht auch jeweils nur eine Kontrolle einblenden.
Gerne helfen Ihnen auch die Sachbearbeiter des Gemeinsamen Antrags weiter.
Details zur Korrekturmöglichkeit finden Sie auf dem Merkblatt zur Flächenkontrolle.
Downloads
Merkblatt Flächenmonitoring (420 KB)
Merkblatt zu Betriebskontrollen
Das Merkblatt Betriebskontrollen dient der Vorbereitung auf Fachrechtskontrollen, InVeKoS-Kontrollen und Cross Compliance Kontrollen (Im Bereich Tier und Fläche/Umwelt).