Unterstützungsangebote im Alltag

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag (Diese sind in §45a des 11. Sozialgesetzbuchs - SGB XI - geregelt). Hier gibt es nicht nur eine Übersicht aller Unterstützungsangebote im Landkreis Ravensburg (mit Anerkennung nach der Unterstützungsangebote-Verordnung). Sie finden zudem spezifische Informationen für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie für Anbietende von Unterstützungsangeboten. Wählen Sie den zutreffenden Bereich aus, um weiterführende Informationen zu erhalten.

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Angebote zur Unterstützung im Alltag im Landkreis Ravensburg finden Sie hier. (468 KB)

Unterstützungsangebote im Alltag – Infos für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Unterstützungsangebote sollen die Pflegeperson entlasten und gleichzeitig dazu beitragen, dass Personen mit Pflegebedarf möglichst lange selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung leben können.

Die Unterstützungsangebote im Alltag können sowohl im häuslichen Bereich als auch in Gruppen stattfinden. Es handelt sich vor allem um Betreuungsgruppen, häusliche Besuchsdienste und haushaltsnahe Dienstleistungen. (Schwerpunkt ältere Menschen und Menschen mit Behinderung).

Pflegerische Leistungen gehören jedoch nicht zu den hier gemeinten Unterstützungsangeboten! Alle Menschen in häuslicher Pflege mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) können einen Anspruch haben.

Die Pflegekassen erstatten die Kosten für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45 a SGB XI bis zu dem Leistungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag heißt Entlastungsbetrag. Sie erhalten den Betrag nur, wenn Sie die Rechnungen zu den tatsächlich entstandenen Kosten Ihrer Pflegekasse vorlegen.

Wenn Sie den Leistungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen haben, überträgt die Pflegekasse den nicht beanspruchten Teil auf das folgende Kalenderhalbjahr (bis spätestens 30. Juni des Folgejahres).

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Weiterführende Informationen

Unterstützungsangebote im Alltag – Infos für Anbietende

Welche Angebote können als Unterstützungsangebote im Alltag anerkannt werden?

Einzel- und Gruppenangebote für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung (nach § 6 Absatz 1 der Unterstützungsangebote-Verordnung des Landes Baden-Württemberg – UstA-Vo BW):

Ehrenamtlich Engagierte oder aus der Bürgerschaft Tätige (persönlich und fachlich geeignet) können unter Anleitung einer Fachkraft Pflegebedürftige allgemein beaufsichtigen und betreuen.

Angehörige und vergleichbar Nahestehende sollen dadurch in ihrer Eigenschaft als Pflegende beraten, unterstützt und entlastet werden. Ziel ist es, dadurch ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung möglichst lange sicherzustellen.

Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen (nach §6 Absatz 2 der UstA-Vo BW):
Sie sollen ergänzend beim Haushalt und der Alltagsbewältigung unterstützen. Dies ist durch beschäftigtes Personal (unter Einhaltung des Mindestlohns) unter Anleitung einer Fachkraft möglich.

Was sind die Voraussetzungen für eine Anerkennung?

  • Schriftlicher Antrag an das Landratsamt Ravensburg (Antragsformular) - für jedes Angebot brauchen Sie einen gesonderten Antrag.
  • Sie müssen ein Konzept vorlegen mit Angaben zu:
    • Inhalten und Leistungen
    • Verhältnis der Anzahl der Betreuenden zur Anzahl der Betreuten
    • Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit des Angebotes (wann, wie oft)
    • Maßnahmen der Qualitätssicherung (Schulungen, fachliche Begleitung)
    • Preisen
  • Vorlage des Qualifizierungsnachweises der eingesetzten Fachkraft.

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Weiterführende Informationen

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Stabsstelle Sozialplanung
Fachbereich Altenhilfefachberatung
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Pohnert

Tel.: 0751 85-3141
Fax: 0751 85-773141
Mail: r.pohnert@rv.de