Amtliche Vermessung
Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter/innen von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister/innen bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister/innen handeln privatwirtschaftlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine/n Dienstleister/in in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter/innen kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt des Landkreises Ravensburg erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage.
Sie müssen keine/n private/n Anbieter/in beauftragen!
Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an vfservice@rv.de
oder rufen uns an unter 0751 85 -4518 oder -4519.