Bauvorbescheid beantragen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten?
Dann beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Zuständig für die Erteilung einer Baugenehmigung ist die örtlich zuständige untere Baurechtsbehörde.
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort in dem das Bauvorhaben umgesetzt werden soll, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular (mit zu klärender Einzelfrage / zu klärenden Einzelfragen)
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Die Bauvorlagen müssen Sie in der Regel in zweifacher Ausfertigung einreichen. Ist die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde, sind die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Ist für die Prüfung des Bauantrags die Beteiligung anderer Behörden oder Dienststellen erforderlich, kann die Baurechtsbehörde die Einreichung weiterer Ausfertigungen verlangen.
Kosten
Nach der Neuregelung des Landesgebührenrechts bemessen sich die Kosten nach den in den jeweiligen Satzungen oder Rechtsverordnungen der unteren Baurechtsbehörden festgelegten Sätzen.