Überblick und Beschreibung der einzelnen Schutzgebietstypen
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Neben Lebensräumen von Pflanzen, Tieren und Lebensgemeinschaften von großer Seltenheit und Vielfalt sind auch die schönsten Ecken unseres Landkreises mit ihrer Eigenart und Schönheit Kernflächen des Naturschutzes.
Hinweis:
Natur und Vielfalt der Naturschutzgebiete lassen sich auch von den Wegen aus erleben und beobachten. Für jedes Naturschutzgebiet müssen Sie die Vorschriften der jeweiligen Naturschutzgebietsverordnung beachten. Unter anderem dürfen Sie Naturschutzgebiete nur auf den gekennzeichneten Wegen betreten.
Unser Tipp:
Ein besonderes Natur- und Wandererlebnis finden Sie im Naturschutzgebiet Wurzacher Ried. Das Gebiet ist mit dem Europadiplom ausgezeichnet und zählt zu den größten Naturschutzgebieten Europas. Es ist eines der bedeutendsten Moorgebiete in Mitteleuropa.
Landschaftsschutzgebiete
Im Unterschied zu den Naturschutzgebieten wird innerhalb der Landschaftsschutzgebiete der Erhalt der natürlichen Vielfalt, die Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Zwar dienen sie auch dem Schutz des Naturhaushalts. Allerdings stehen hier Landschaftsbild, Erholungswert und kulturhistorische Bedeutung im Vordergrund.
Naturdenkmale
Als Naturdenkmal können sowohl Einzelgebilde wie landschaftsprägende Bäume, Felsen oder Höhlen als auch naturschutzwürdige Flächen von bis zu fünf Hektar Größe wie kleinere Wasserflächen, Moore oder Heiden ausgewiesen werden. Die Denkmale heben sich durch ihre Schönheit, Eigenart oder Seltenheit von der Landschaft ab, doch auch ökologische, wissenschaftliche, geschichtliche oder auch volks- und heimatkundliche Gründe können ihnen ihren Schutzstatus verleihen.
Unser Tipp:
Ein beeindruckendes Naturdenkmal, welches sich sehr gut als Zwischenstopp eines Ausfluges eignet, ist die heilsame Linde in Ratzenried. Der gewaltige Stamm, der einen Umfang von 9,50 m hat, ist durch einen breiten Spalt geteilt. Wer sich durch ihn zwängte, konnte Krankheiten abstreifen, so die Überlieferung
Gesetzlich geschützte Biotope
Bei den gesetzlich geschützten Biotopen handelt sich um besonders wertvolle und zumeist gefährdete Lebensräume wie zum Beispiel Moore, Nasswiesen und Trockenrasen, seltene naturnahe Waldgesellschaften oder auch strukturreiche Waldränder und Reste historischer Waldbewirtschaftungsformen. Man definiert sie dabei anhand ihrer Standortverhältnisse, der Vegetation, der Artenzusammensetzung und weiterer spezifischer Eigenschaften.
Gesetzlich geschützte Biotope genießen unmittelbaren Schutz, was bedeutet dass alle Handlungen verboten sind, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen.
Natura 2000
Die Natur und ihre Lebensräume für Tiere wie auch Pflanzen kennen keine politischen Grenzen. Der gemeinsame Schutz von Natur und Umwelt auf internationaler Ebene ist daher unbedingt notwendig. In der Europäischen Union wird dies seit 1992 mit dem Aufbau des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 gefördert. Zusammengesetzt aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) und der Vogelschutzrichtlinie (SPA-Gebiete) dient das Schutznetz dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie ihren natürlichen Lebensräumen. Die im Rahmen von Natura 2000 als besonders schützenswert anzusehenden Arten und Lebensraumtypen weisen die Anhänge der Richtlinien aus.
Rund 11% der Landkreisfläche unterliegen dem Schutz der Natura 2000-Richtlinien. Dies schlüsselt sich auf in 17 FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 12.900 ha und 7 Vogelschutzgebieten mit einer Fläche von ca. 8.760 ha, wobei diese sich teilweise überlagern.