AFBG
Als Teilnehmer/in an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahme) können Sie für diese Fortbildungsmaßnahme ebenfalls Unterstützung erhalten. Das gilt, wenn Sie sich damit auf einen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss zum/zur Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in oder auf eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten.
Sie erhalten unabhängig von Ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung. Bei Vollzeitmaßnahmen erhalten Sie zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Dies ist im Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG) geregelt.