AFBG

Als Teilnehmer/in an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahme) können Sie für diese Fortbildungsmaßnahme ebenfalls Unterstützung erhalten. Das gilt, wenn Sie sich damit auf einen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss zum/zur Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in oder auf eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten.

Sie erhalten unabhängig von Ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung. Bei Vollzeitmaßnahmen erhalten Sie zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Dies ist im Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG) geregelt.

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Termin

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Besnard
Tel.: 0751 85-3112
Fax: 0751 85-3306
Mail: si@rv.de