Kindertagesbetreuung
Unser Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte dabei, Kinder und Jugendliche zu betreuen und zu fördern. Dies geschieht zum Beispiel, indem das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bei der Vermittlung einer Tagespflegeperson hilft oder die Kosten für die Betreuung übernimmt.
Darüber hinaus berät das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien alle Gemeinden des Landkreises bei ihrer örtlichen Kindergartenbedarfsplanung und bietet Fortbildungen für Erzieher/innen an.
Näheres zu unseren Angeboten finden Sie hier:
Kindergartenfachberatung und Bedarfsplanung
Wir bieten:
Beratung und Unterstützung...
in allen Fragen, die die Kindertageseinrichtungen betreffen:
- für Träger/innen und deren Gremien.
- für Pädagogisches Personal.
- für Elternvertreter/innen.
Information...
- zu allen fachlichen und rechtlichen Fragen „rund um die Kindertageseinrichtung“.
- zu konzeptionellen und strukturellen Entwicklungen in Kindertageseinrichtungen.
- in Form von Veranstaltungen für Leiter/innen und Träger/innen.
Jugendhilfeplanung, Kindertageseinrichtungen
- Beratung der Gemeinden in ihrer örtlichen Bedarfsplanung.
- Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und anderer gesetzlicher Aufgaben.
- Berichterstattung zur Weiterentwicklung der Tagesbetreuung für Kinder im Landkreis Ravensburg.
Kindertageseinrichtungen - Kostenübernahme
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder einer anderen Einrichtung) kostet in der Regel Gebühren. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann die Gebühren ganz oder teilweise übernehmen. Die Gebühren-Ermäßigung und die Gebühren-Befreiung hängen von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien schriftlich beantragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (Regelkindergarten). Um die Kosten verlängerter Öffnungszeiten, des Ganztageskindergartens, des Hortes oder der verlässlichen Grundschule übernehmen zu können, muss der Antrag begründet sein, zum Beispiel durch:
- Erwerbstätigkeit der Eltern,
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche,
- Berufliche Bildungsmaßnahmen, Schul- oder Hochschulbildung einschließlich einer Promotion (wenn es sich um die Erstausbildung handelt; nur in begründeten Fällen auch bei weiteren Ausbildungen/Schulbesuchen/Studien),
- Teilnahme an Fördermaßnahmen zur Eingliederung in Arbeit,
- Teilnahme an Integrationskursen.
Ausnahme
Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ob das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Kosten der Kinderkrippe übernimmt, ist abhängig von dem individuellen Betreuungsbedarf der Familie. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, können Kinder zwischen 8 und 20 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens 2 oder 3 Tage) betreut und die Förderung vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien übernommen werden. Die tägliche Betreuungszeit soll 4-6 Stunden betragen. Wenn Sie eine umfangreichere Betreuung geltend machen und Sie hierfür eine Förderung beantragen wollen, muss dies begründet sein (siehe oben bei "Voraussetzungen für die Förderung").
Downloads
Antrag Jugendhilfeleistungen § 24 - Kindertageseinrichtung (PDF,476 KB)
Kindertagespflege - Kostenübernahme
Kindertagespflege gehört neben Krippen, Kindergärten und Horten zu den Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Allerdings geht es hier um eine familiäre Tagesbetreuung, da die Tagesmütter und Tagesväter in der Regel zu Hause arbeiten und dort Kinder betreuen. Kindertagespflege bedeutet für das Kind Betreuung, Erziehung und Förderung in zwei Familien.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Kindertagespflege.
Downloads
Antrag Jugendhilfeleistungen §23 - Kindertagespflege (PDF,485 KB)
Mehr Informationen zur Kindertagesbetreuung erhalten Sie hier.