Biotonne
Die Biotonne (schwarze Tonne mit braunem Deckel) soll den sinnvollen Umgang mit natürlichen Rohstoffen sicherstellen.
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer hat grundsätzlich die Pflicht, die Biotonne zu nutzen. Man kann jedoch eine Behältergemeinschaft bilden. Für die Entsorgung gibt es Behälter in verschiedenen Größen.
Der Eigentümer/die Eigentümerin oder die Hausverwaltung kann die Biotonne in den Bürgerbüros des Landkreises telefonisch, per E-Mail oder über das Bürgerportal bestellen.
Sie können eine Befreiung von der Biotonne beantragen, wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Gartenfläche von je 25 m² für jede dort lebende Person haben, auf der Sie dann die Abfälle verwerten.
Die Biotonne wird alle 14 Tage geleert. Alle Leerungen sind durch die Jahresgebühr abgedeckt.
Die Biotonne müssen Sie am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr am Rand des Gehweges aufstellen.
Ihr Bioabfall-Behälter wurde nicht geleert? Wenden Sie sich an die kostenlose Telefon-Hotline unserer Abfuhrunternehmen 0800 3530300.
Gebühren:
Downloads
- Antrag auf Befreiung von der Biotonne (649 KB)
- Antrag auf Behältergemeinschaft (322 KB)