Sprengstoffrecht
Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen oder im privaten Bereich umgehen will, bedarf einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Als explosionsgefährliche Stoffe gelten z.B. Schwarzpulver zum Vorderladerschießen, Böllerpulver zum Böllerschießen, Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen und Einsatz von Raketenmotoren im Modellraketenbau.
- die Erlaubniserteilung beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich (Wiederlader, Vorderladerschützen und Böller) nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) und für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
- die Erlaubniserteilung nach § 7 des Sprengstoffgesetzes zum gewerbsmäßigen Umgang oder Verkehr mit Stoffen oder Gegenständen nach dem Sprengstoffgesetz.
Im Landkreis Ravensburg sind außerdem zuständig die Großen Kreisstädte Ravensburg, Weingarten, Wangen im Allgäu, Leutkirch im Allgäu mit den Gemeinden Aitrach und Aichstetten sowie die Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee mit Bergatreute.
Formulare
Links
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)