Pflanzenschutz

Die Grundlagen zum Pflanzenschutz

Rechtliche Grundlage des Integrierten Pflanzenschutzes
Der integrierte Pflanzenschutz wird mit der EU-Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verbindlich für alle Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Artikel 2 Nr. 6 der Richtlinie definiert den integrierten Pflanzenschutz wie folgt:
„[…] die sorgfältige Abwägung aller verfügbaren Pflanzenschutzmethoden und die anschließende Einbindung geeigneter Maßnahmen, die der Entstehung von Populationen von Schadorganismen entgegenwirken und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Abwehr- und Bekämpfungsmethoden auf einem Niveau halten, das wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt reduziert oder minimiert. Der integrierte Pflanzenschutz stellt auf das Wachstum gesunder Nutzpflanzen bei möglichst geringer Störung der landwirtschaftlichen Ökosysteme ab und fördert natürliche Mechanismen zur Bekämpfung von Schädlingen.“
 
Ziel ist, „die mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern und die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren wie nichtchemischer Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln zu fördern“.

Pflanzenschutz – neue gesetzliche Vorgaben

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gibt es Änderungen die aus dem Landes-Naturschutzgesetz und dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) kommen.
Zusätzlich ergeben sich Einschränkungen für die Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat durch die bundesweit gültige Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung (PflSchAnwVO) seit September 2021.
Die Neuerungen sind hier in den „Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PDF,165 KB)“ zusammen gefasst.

Pflanzenschutz Warndienst

Gewässer: Abstandsauflagen

Wasser ist ein kostbares Gut, dessen Schutz uns alle angeht und dessen Qualität uns allen zugutekommt.

Im Einzugsgebiet und besonders in unmittelbarer Nähe zu Gewässern bestehen verschiedene gesetzliche Vorgaben. Die Vorgaben sollen verhindern, dass man etwas ins Wasser hineingibt, was dort nicht hingehört. Zudem soll das Gewässer als sicherer Lebensraum für zahlreche Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben.

Deshalb muss man Abstandsflächen zu Oberflächengewässern einhalten, die in den folgenden Rechtstexten vorgeschrieben sind: 

  • im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), 
  • im Wassergesetz Baden-Württemberg (WG), 
  • in der Düngeverordnung (DüVO)
  • und in den Anwendungsbestimmungen und Auflagen von Pflanzenschutzmitteln (PSM).

Weitere Informationen zu Abstandsauflagen bei Gewässern

Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Wer Pflanzenschutzmittel anwenden, im Pflanzenschutz beraten oder die Mittel verkaufen möchte, benötigt hierfür einen Sachkundenachweis. Zudem muss man regelmäßig im Abstand von 3 Jahren eine anerkannte 4-stündige Sachkundefortbildung besuchen. Die Teilnahmebescheinigungen müssen Sie aufbewahren und bei Kontrollen vorlegen.

Sachkundenachweis beantragen

Wir empfehlen, dass Sie dabei die Variante "mit Registrierung" wählen.

Weitere Informationen zum Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

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Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Fax: 0751 85 776131
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