Pflanzenschutz
Die Grundlagen zum Pflanzenschutz
Rechtliche Grundlage des Integrierten Pflanzenschutzes
Der integrierte Pflanzenschutz wird mit der EU-Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verbindlich für alle Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Artikel 2 Nr. 6 der Richtlinie definiert den integrierten Pflanzenschutz wie folgt:
„[…] die sorgfältige Abwägung aller verfügbaren Pflanzenschutzmethoden und die anschließende Einbindung geeigneter Maßnahmen, die der Entstehung von Populationen von Schadorganismen entgegenwirken und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Abwehr- und Bekämpfungsmethoden auf einem Niveau halten, das wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt reduziert oder minimiert. Der integrierte Pflanzenschutz stellt auf das Wachstum gesunder Nutzpflanzen bei möglichst geringer Störung der landwirtschaftlichen Ökosysteme ab und fördert natürliche Mechanismen zur Bekämpfung von Schädlingen.“
Ziel ist, „die mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern und die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren wie nichtchemischer Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln zu fördern“.
Pflanzenschutz – neue gesetzliche Vorgaben
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gibt es Änderungen die aus dem Landes-Naturschutzgesetz und dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) kommen.
Zusätzlich ergeben sich Einschränkungen für die Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat durch die bundesweit gültige Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung (PflSchAnwVO) seit September 2021.
Die Neuerungen sind hier in den „Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PDF,165 KB)“ zusammen gefasst.
Pflanzenschutz Warndienst
- Warndienst Pflanzenschutz KW 36 - 04.09.2024 (PDF,259 KB)
Kalk, Wintergetreide, Raps - Warndienst Pflanzenschutz KW 32 - 07.08.2024 (PDF,211 KB)
Glyphosat, Stoppelbearbeitung, Versuchsbetriebe gesucht, Herbstdüngung - Warndienst Pflanzenschutz KW 23 2024 (PDF,135 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 21 2024 (PDF,356 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 18 2024 (PDF,279 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 15 2024 (PDF,379 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 13 2024 (PDF,2 MB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 12 2024 (PDF,398 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 10 2024 (PDF,218 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 8 2024 (PDF,460 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 51 (PDF,312 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 40 - Raps, Wintergetreide, Maisstoppel (PDF,369 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz Raps KW 35 (PDF,432 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 22 (PDF,471 KB)
- Warndienst Pflanzen (PDF,476 KB)schutz KW 19 (PDF,476 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 18 (PDF,474 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 16 (PDF,2,6 MB)
- Warndienst Pflanzenschutz Raps KW 15 (PDF,482 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 13 (PDF,2 MB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 9 (PDF,242 KB)
- Warndienst Pflanzenschutz KW 8 (PDF,408 KB)
Gewässer: Abstandsauflagen
Wasser ist ein kostbares Gut, dessen Schutz uns alle angeht und dessen Qualität uns allen zugutekommt.
Im Einzugsgebiet und besonders in unmittelbarer Nähe zu Gewässern bestehen verschiedene gesetzliche Vorgaben. Die Vorgaben sollen verhindern, dass man etwas ins Wasser hineingibt, was dort nicht hingehört. Zudem soll das Gewässer als sicherer Lebensraum für zahlreche Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben.
Deshalb muss man Abstandsflächen zu Oberflächengewässern einhalten, die in den folgenden Rechtstexten vorgeschrieben sind:
- im Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- im Wassergesetz Baden-Württemberg (WG),
- in der Düngeverordnung (DüVO)
- und in den Anwendungsbestimmungen und Auflagen von Pflanzenschutzmitteln (PSM).
Weitere Informationen zu Abstandsauflagen bei Gewässern
Sachkundenachweis im Pflanzenschutz
Wer Pflanzenschutzmittel anwenden, im Pflanzenschutz beraten oder die Mittel verkaufen möchte, benötigt hierfür einen Sachkundenachweis. Zudem muss man regelmäßig im Abstand von 3 Jahren eine anerkannte 4-stündige Sachkundefortbildung besuchen. Die Teilnahmebescheinigungen müssen Sie aufbewahren und bei Kontrollen vorlegen.
Wir empfehlen, dass Sie dabei die Variante "mit Registrierung" wählen.
Weitere Informationen zum Sachkundenachweis im Pflanzenschutz
- Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg bietet umfangreiche Informationen zum Sachkundenachweis Pflanzenschtz
- Veranstaltungskalender des Infodienstes Landwirtschaft Ernährung Ländlicher Raum MLR
- Sie können Fortbildungen zur Sachkunde auch Online absolvieren
- Fortbildungszeiträume (PDF,182 KB) für Sachkundige im Pflanzenschutz
Downloads
- Bekämpfungsrichtwerte in BW 2024 (PDF,22 KB)
- Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PDF,165 KB)
- Vorlage zur Aufzeichungspflicht von Pflanzenschutzmitteln (PDF,11 KB)
- Abstandsauflagen im Ackerbau (PDF,4,9 MB)
- Spatenprobe – Wenn die Ursache tiefer liegt (Bodenverdichtung) (PDF,236 KB)
- Pflanzenschutzmittel richtig lagern (PDF,178 KB)
- Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen LTZ 2020 (PDF,2 MB)
Weiterführende Informationen
- Broschüren zum Integrierten Pflanzenschutz Ackerbau Grünland
- Pflanzenschutz – Fachinformationen des LTZ Augustenberg
- ISIP – „Wissen, wie es wächst“ mit regionalen Entscheidungshilfen für die PSM-Behandlung
- Landesversuche zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz – Ackerbau
- Fachinforamtionen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Persönliche Schutzausrüstung Pflanzenschutz
- Hinweise zu den landespezifischen Vorgaben für Pflanzenschutz nach IPS+
- Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung von PSM auf Nichtkulturland -Kriterien und Informationen (§12 PflSchG; §17 PflSchG)