Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII

Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung ist eine Sozialhilfeleistung. Sie bekommen die Leistung, damit Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen können, wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen beziehungsweise das Einkommen und Vermögen Ihrer/Ihres Ehe- oder Lebenspartners/Lebenspartnerin nicht ausreichen.

Voraussetzungen

Leistungsberechtigt sind Personen, die
  • die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben, also mindestens zwischen 65 und 67 Jahre alt sind. 
  • oder mindestens 18 Jahre alt sind und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage auf Dauer voll erwerbsgemindert sind
  • und den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Beim Vermögen gilt ein Betrag von 10.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 10.000 Euro für den/die Ehepartner/in oder Lebenspartner/in als so genanntes Schonvermögen. Bis zu 10.000 Euro Ihres eigenen Vermögens müssen Sie daher nicht für den Lebensunterhalt einsetzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Nachweise über Einkommen - auch vom/von der Ehe- oder Lebenspartner/in (zum Beispiel Rentenbescheide, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Arbeitsverdienst, sonstige Sozialleistungen)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Sparguthaben, Lebensversicherungen, Kraftfahrzeug)
  • Nachweise über Ausgaben (zum Beispiel Mietvertrag, Heizkosten, Hausnebenkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
  • Wenn Sie geschiedenen sind, eine Kopie des Scheidungsurteils und ein Nachweis über die Unterhaltsregelung
  • Nachweis über dauerhaft volle Erwerbsminderung (zum Beispiel nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers)
  • aktuelle Kontoauszüge der letzten 12 Monate.

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