Wie finde ich einen Job?

Ziel des Bürgergeldes ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gemeinsam vereinbaren Arbeitsuchende und das Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit. Dieser ist verständlich und enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Beim Bürgergeld steht im Vordergrund, dass Sie sich weiterbilden und einen Berufsabschluss erwerben. Wenn Sie an Weiterbildungen teilnehmen, belohnt das Jobcenter dies finanziell. Die Förderdauer von Weiterbildungen verlängert sich dann. Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig durch das Jobcenter statt bisher zwei, dann für bis zu drei Jahre Förderung bekommen.
Der Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) wird entfristet: Das Jobcenter kann auch über den 31. Dezember 2024 hinaus sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fördern, um Menschen nach besonders langer Arbeitslosigkeit Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Menschen, denen es besonders schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können wir durch professionelles Coaching unterstützen.

Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldung ab  01.01.2023

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ab dem 3. Krankheitstag Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Diese muss man auch in 2023 weiterhin in Papierform an das zuständige Jobcenter oder den/die Maßnahmenträger/in weiterleiten.
Ein elektronischer Abruf im SGB II ist bei den Jobcentern und Maßnahmenträgern/Maßnahmenträgerinnen bisher nicht vorgesehen. 

Neuregelung von Leistungsminderung

Die Vorgaben für Leistungsminderungen, sogenannte Sanktionen, regelt der Gesetzgeber auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 neu.
Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind ab dem 1. Januar 2023 von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. Eine gute und zielgerichtete Zusammenarbeit auf Augenhöhe steht für das Jobcenter Ravensburg jedoch im Vordergrund.

Ablauf

Nachdem das Jobcenter Ihre Leistungen nach dem SGB II  bewilligt hat, erhalten Sie einen Termin zum Erstgespräch bei Ihrer/Ihrem Fallmanager/in.  Das Fallmanagement plant dann ganz individuell, wie es Sie unterstützen kann. Ihr/e Fallmanager/in fördert Sie  durch geeignete Unterstützungsangebote und passgenaue Eingliederungsleistungen.

Erkundigen Sie sich gerne via E-Mail unter: jo@rv.de

Weiterführende Informationen

Sie suchen einen Job oder einen Ausbildungsplatz?
Nutzen Sie die Jobzentrale für den Landkreis Ravensburg.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Jobcenter
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Sauterleutestraße 34
Weingarten

Tel.: 0751 85-8000
Mail: jo@rv.de