Landesblindenhilfe

Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen können Landesblindenhilfe bekommen. Sie können damit Nachteile ausgleichen, die sie wegen der Blindheit haben. Die Hilfe erhalten diese Menschen unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

  • Volljährige blinde Menschen erhalten 410,00 Euro pro Monat.
  • Blinde Menschen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten 205,00 Euro pro Monat.

Wenn Sie Leistungen der häuslichen Pflege aus der Pflegeversicherung oder vollstationäre Versorgung bekommen, verringert sich die Landesblindenhilfe.

Voraussetzungen

Die medizinischen Voraussetzungen liegen vor bei:
  • blinden Menschen,
  • Menschen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge oder beidäugig nicht mehr als 1/50 beträgt,
  • Menschen mit gleich zu achtenden schweren Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit.

Zusätzlich gilt in Baden-Württemberg: Die blinde Person muss älter als ein Jahr alt sein.

Ablauf

Sie stellen einen Antrag beim Landratsamt Ravensburg (den Antrag finden Sie auf dieser Seite unter „Erforderliche Unterlagen“).

Die Sachbearbeitung erfasst Ihren Antrag und fordert weitere Unterlagen bei Ihnen an, wenn nötig.

Dann erhält das Gesundheitsamt Ihren Antrag.

Ein Arzt oder eine Ärztin schreibt hierzu eine Stellungnahme.

Schließlich entschiedet die Sachbearbeitung über Ihren Antrag und schickt Ihnen einen endgültigen Bescheid. Darin steht die Entscheidung.

Erforderliche Unterlagen

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Verwaltungssekretariat

Tel.: 0751 85-3112
Fax: 0751 85-3306
Mail: si@rv.de