Negativbescheinigung, Feststellung des Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Negativbescheinigung ist der Nachweis, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt und auch die Einbürgerung nicht beantragt hat.
Die Bescheinigung benötigen insbesondere kasachische Staatsangehörigkeit zur Vorlage bei ihrer konsularischen Heimatvertretung (Kasachisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main), für die Beantragung eines neuen Heimatpasses.
Die Negativbescheinigung wird auf Antrag ausgestellt. Die Gebühr beträgt 51,00 €.
Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck sind beizufügen:
- Reisepass
- Aufenthaltserlaubnis (Vorder- und Rückseite)
- erweiterte Meldeauskunft
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Übersetzungen der Urkunden nach ISO-Norm
- Nachweise über Namensänderungen
- Angleichungserklärungen bspw. nach § 94 BVFG
Im Einzelfall können weitere Unterlagen oder Nachforschungen erforderlich werden.