Fachkräfteeinwanderung
Sie können bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen, damit Sie als Arbeitnehmer/in in Deutschland tätig werden können.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren kann der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin in Vollmacht der ausländischen Fachkraft eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde erhalten. Die Ausländerbehörde ist hierbei Ansprechpartnerin und zentrale Schnittstelle des Verfahrens.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebssitz des Unternehmens.
Seit dem 1. April 2025 können Unternehmen in Baden-Württemberg bei der neu gegründeten Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens über den Online-Antragsservice des Landes Baden-Württemberg beantragen. Die Unternehmen können somit zwischen der lokal zuständigen Ausländerbehörde und der Landesagentur wählen, wenn sie ihren Antrag stellen. Sie können das beschleunigte Fachkräfteverfahren nur bei einer Stelle beantragen. Die Durchführung eines parallel anhängigen Verfahrens ist nicht möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich gerne direkt bei der Ausländerbehörde über das Verfahren. Wir übersenden Ihnen den entsprechenden Antrag und eine Auflistung der notwendigen Dokumente.
Kosten
Die Kosten liegen bei 411,00 Euro im Falle eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz.
Wichtige Hinweise
Bitte nehmen Sie mit der Ausländerbehörde Kontakt auf, die für Sie zuständig ist.
Beachten Sie bitte, dass die Großen Kreisstädte Ravensburg, Weingarten, Wangen und Leutkirch eigene Ausländerbehörden haben.