Schwerbehindertenausweis

Sie können soziale Einschränkungen auf Grund von Krankheit, Unfall oder soziale Einschränkungen seit der Geburt als Behinderung amtlich feststellen lassen. Ist eine Behinderung festgestellt, können sie so genannte Nachteilsausgleiche erhalten.

Menschen,

  • die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und
    • in Deutschland wohnen oder
    • sich gewöhnlich hier aufhalten oder
    • hier beschäftigt sind,

gelten als schwerbehindert.

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Voraussetzungen

Die Behinderung muss voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen.

Von Behinderung spricht man, wenn

  • körperliche Funktionen,
  • geistige Fähigkeiten
  • oder die seelische Gesundheit

länger als sechs Monate von dem Zustand abweichen, der für das jeweilige Lebensalter als typisch gilt. Die Abweichung muss so sein, dass Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 

Dabei ist es egal, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein darauf an, dass eine Behinderung vorliegt.

Ablauf

Sie müssen die Feststellung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Sachbearbeitung wertet die von Ihnen vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus und zieht bei Bedarf auch weitere Befundberichte von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei. Das macht die Sachbearbeitung nur dann, wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Antragsformular unterschrieben haben.

Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Feststellungsbescheid. Darin steht die Entscheidung. Sie bekommen den Bescheid auch, wenn der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält:

  • die einzelnen Behinderungen,
  • den Grad der Behinderung (GdB) und
  • die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).

Beträgt der festgestellte Grad der Behinderung 50 oder mehr, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Das Landratsamt Ravensburg gibt den Schwerbehindertenausweis als Karte im Bankkartenformat aus.

Erforderliche Unterlagen

Damit das Verfahren schneller geht, sollten Sie Ihrem Antrag Folgendes beilegen:

  • Umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Ausfalls der Funktion oder
  • Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, zum Beispiel:
    • Facharztbriefe
    • Krankenhausberichte
    • Kurschlussgutachten
    • Röntgenbefunde.

Wir brauchen für den Ausweis ein Farbfoto von Ihnen in Passbildgröße. Das Foto drucken wir dann als digitalisiertes Lichtbild auf.

Achtung: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.

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Ergänzende Hinweise

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Romer / Frau Besnard
Tel.: 0751 85-3128 / -3112
Fax: 0751 85-3306
Mail: si@rv.de