Tipps und Tricks für Ihre digitale Antragstellung
Nehmen Sie sich Zeit für die Vorbereitung und die Durchführung der ersten digitalen Antragstellung
Für die Antragstellung benötigen Sie Zugriff auf ein geeignetes Anmeldeverfahren. Sollten Sie noch kein entsprechendes Anmeldeverfahren nutzen, beantragen Sie sich zunächst einen solchen Zugriff. Dies erfolgt über einen Online-Dienst.
Den Zugangs-Code für Ihr Elster-Zertifikat erhalten Sie auf postalischem Weg, was bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann. Für das BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (für Privatpersonen) ist ggf. die Aktivierung der Online-Funktion auf dem Bürgerdienst notwendig.
Der digitale Bauantrag selbst wird über einen Online-Dienst beantragt. Da es sich um einen neuen Online-Dienst handelt, fehlen die entsprechende Routine im Umgang damit.
Nehmen Sie sich für die Vorbereitung der ersten Antragstellung sowie die Durchführung der Antragstellung daher ausreichend Zeit und planen Sie genügend Vorlauf ein, falls Sie sich bisher noch nicht für ein sicheres Anmeldeverfahren registriert haben.
Nur eine Person kann mit der Baurechtsbehörde kommunizieren!
Legen Sie fest, wer den Bauantrag über das Digitale Bauamt des Landratsamtes Ravensburg elektronisch einreicht – nicht immer muss dies über die entwurfsverfassende Person erfolgen
An einem Bauantrag können Planverfassende, die Bauherrschaft und weitere Beteiligte gemeinsam über den Online-Dienst ViBa-BW zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren, um die Unterlagen für einen Bauantrag einzureichen.
Die Kommunikation zwischen der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Ravensburg und den Einreichenden ist nach erfolgter digitaler Einreichung jedoch nur in einer sog. 1:1-Beziehung möglich.
Die/der Nutzende/n, die/der den Bauantrag über ViBa-BW "einreicht" – also diese Funktion auslöst – ist bis zum Ende der Antragsbearbeitung die alleinige Kommunikationspartnerin bzw. -partner der Baurechtsbehörde.
Alle Nachrichten, die über die Online-Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich von diesen Nutzenden gelesen und beantwortet werden. Daher kann es je nach Einzelfall sinnvoll sein, dass die Entwurfsverfassung den Antrag selbst letztendlich nicht digital einreicht, sondern der Bauherr oder die Bauherrin.
Regeln sie die Vertretungsbevollmächtigung - Vollmacht oder Freizeichnen!
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten die Vertretung der Bauherrenschaft zu regeln:
1. Freizeichnung: Über den Reiter "Zusammenarbeit" kann die Bauherrschaft für die gemeinsame Vorbereitung des Bauantrags und für die Freizeichnung eingeladen werden. Diese muss sich mit einem Onlineausweis über ein BundID-Konto oder ein ELSTER-Zertifikat (Privatpersonen) verifizieren.
2. Vollmacht: Falls die Funktion "Freizeichnung" nicht zur digitalen Freigabe der Antragsunterlagen durch die Bauherrschaft genutzt wird, verlangt das System das Hochladen einer Vollmacht. Die Vorlage für eine solche Vollmacht finden Sie unter Downloads.
Um sicherzustellen, dass die Einreichung rechtlich korrekt ist, muss eine der beiden Methoden für die Bevollmächtigung verwendet werden.
Nach der Einreichung erfolgt die weitere Kommunikation ausschließlich über die Person, die den Antrag eingereicht hat.
Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller immer die Bauherrenschaft ist und nicht der Entwurfsverfasser oder der sonstige Vertreter.
Legen Sie Ihre Zugangsdaten für die Antragstellung bereit
Halten Sie Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Anmeldeverfahren für die Nutzung von digitalen Bauanträgen bereit.
Falls Sie noch kein ELSTER-Zertifikat (Privatpersonen), kein BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (Privatpersonen) und kein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat – kurz MUK - (Unternehmen) haben, richten Sie sich ein entsprechendes Konto ein.
Rechnen Sie hierfür mit ca. 14 Tagen Vorlauf zu Ihrer Antragstellung, da ein Teil der Zugangsdaten auf postalischem Weg versendet wird.
Für die Beantragung einer BundID mit einem Elster-Zertifikat halten Sie Ihre 11-stellige persönliche Identifikationsnummer bereit. Sie finden diese u.a. auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Halten Sie für die Beantragung eines Unternehmenskontos Ihre aktuelle Steuernummer bereit. Die Steuer-ID reicht für die Beantragung nicht aus.
Prüfen Sie Ihr Elster-Zertifikat auf Aktualität (bei der Anmeldung mit Elster)
Haben sich bei Ihnen in den letzten Monaten Ihre Adressdaten geändert? Dann prüfen Sie, ob die aktuellen Daten bereits in Ihrem Elster-Konto hinterlegt sind. Ist das nicht der Fall, lassen Sie die Daten ändern. Privatpersonen wenden sich an das Einwohnermeldeamt, Unternehmen an das Finanzamt. Die Änderung nimmt ggf. mehrere Wochen in Anspruch.
Eine digitale Antragstellung ist nicht abhängig von der hinterlegten Adresse, jedoch sollten Sie die Informationen in ihrem Elster-Konto stets aktuell halten.
In Ihrem Zertifikat können Sie zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, die für die Kommunikation mit Ihnen genutzt werden soll. Prüfen Sie die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse und ändern Sie diese online bei Bedarf ab.
Stellen Sie für alle Beteiligten am digitalen Antragsverfahren das Vorliegen der Zugangsdaten sicher
Für alle an einem digitalen Antrag beteiligten Personen ist ein Anmeldeverfahren mit substantiellem „hohem“ Vertrauensniveau erforderlich.
In dem Bauantragsverfahren gibt es mindestens zwei Rollen, die i.d.R. durch unterschiedliche Personen wahrgenommen werden. Dies sind Entwurfsverfassende und Freizeichnende.
Ausnahmsweise, bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht, können diese beiden Rollen auch von einer Person wahrgenommen werden. Die Vollmacht ist der Baurechtsbehörde vorzulegen.
Die Beteiligten des digitalen Antragsverfahrens benötigen entsprechende Zugangsdaten über ein Anmeldeverfahren mit hohem Vertrauensniveau zur Nutzung des Online-Dienstes.
Achten Sie darauf, dass Ihr Webbrowser aktuell ist
Bereiten Sie Ihre digitalen Dokumente für die Antragstellung vollständig vor
Das System leitet Sie durch die einzelnen Schritte Ihrer Antragstellung.
Sie geben die Daten in Echtzeit ein. Das bedeutet, dass das Online-Portal Ihre Daten-Eingabe speichert, sobald Sie in das nächste Eingabefeld wechseln. Gleiches gilt für den Upload von Dokumenten. Sobald dieser von Ihnen vorgenommen wurde, sind die Dokumente gespeichert, ohne die Notwendigkeit einer gesonderten Bestätigung der Speicherung durch Sie.
In jedem Schritt müssen die Daten vollständig hochgeladen werden, um den Antrag letztendlich einreichen zu können. Mit der Vollständigkeit der Dokumente lassen sich Nachforderungen vermeiden.
Bereiten Sie alle Dateien ausschließlich im PDF/A-Format vor
Die digitalen Dokumente müssen alle im „Portable Document Format Archivable" (PDF/A) eingereicht werden.
Achten Sie daher bei der Vorbereitung Ihrer Dokumente darauf, dass diese im PDF/A-Format vorliegen. Abweichend davon vorliegende digitale Dokumente werden im PDF/A-Format nachgefordert. Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen.
Ergänzende Erläuterungen zum PDF/A-Format
Für die Langzeitarchivierung digitaler Dokumente, also die langfristige Aufbewahrung von digitalen Dokumenten, wird das sog. PDF/A-Format verwendet.
Es basiert auf dem bekannten PDF-Format, wurde jedoch von der International Organization for Standardization (ISO) standardisiert, um sicher zu stellen, dass Dokumente auch nach vielen Jahren noch lesbar und unverändert sind.
PDF/A-Dokumente weisen folgende Merkmale auf:
- Keine Verschlüsselung
- Keine Audio- und Video-Inhalte
- Farben und Schriften müssen so definiert sein, damit Sie auch in Zukunft noch korrekt dargestellt werden können
- Keine externen Verweise.
Alle Format und Inhalte in einem Dokument müssen so eingebettet sein, dass auch in Zukunft für deren Darstellung keine externe Ressource benötigt wird.
An der Datei-Endung ".pdf" ist jedoch nicht erkennbar, ob es sich um eine Datei im herkömmlichen PDF-Format handelt oder ob es sich um eine Datei im PDF/A-Format handelt.
Um das zu erkennen, erscheint in den meisten Softwareprodukten, die PDF-Dateien lesen können, am oberen Rand ein farblich markierter Hinweis, auf die PDF/A-Konformität. Die Darstellung unterscheidet sich von Softwareprodukt zu Softwareprodukt.
Microsoft-Office-Produkte (bspw. Word und Excel) sowie LibreOffice bieten die Möglichkeit, Dokumente direkt im PDF/A-Format abzuspeichern. Über die folgende oder eine ähnliche Befehlsfolge kann mit den unterschiedlichen Software-Produkten und -ständen eine PDF/A-Datei erzeugt werden:
"Datei" -> "Exportieren" -> "PDF/XPS-Dokument erstellen" -> Dateityp "PDF (*pdf)" -> PDF-Option "ISO 19005-1-kompatibel (PDF/A)" über das Optionsfeld auswählen -> OK.
Kostenlose PDF-Konverter bieten die Möglichkeit, eine herkömmliche PDF-Datei in eine PDF/A-Datei umzuwandeln. In der Regel wird in einem solchen PDF-Konverter die PDF-Datei geöffnet und über Befehlsfolgen wie bspw. "Datei" -> "Speichern unter" -> Speicherort festlegen -> Dateityp "PDF/A Dokument (*pdf)" umgewandelt.
CAD-Programme bieten ebenfalls in der Regel die Möglichkeit, aus einer Datei im DWG-Format eine Datei im PDF/A-Format zu erzeugen. Dies erfolgt meist ebenfalls über Befehle wie "Exportieren" oder "Speichern". In einigen Anwendungen ist auch der Befehl "Plotten" hierfür auszuwählen, gefolgt von Parametern, die für diesen Plot auszuwählen sind.
Im Internet gibt es für die jeweiligen Softwareprodukte zahlreiche Hilfestellungen für die Umwandung von Dateien unterschiedlicher Formate in eine PDF/A-Datei.
Benennen Sie Ihre Unterlagen sprechend
Laden Sie Dokumente in den entsprechenden Feldern hoch
Laden Sie einzelne Dokumente getrennt voneinander in den vom Virtuellen Bauamt vorgegebenen Feldern hoch. Das erleichtert den Überblick und die Bearbeitung der Anträge.
Nachreichen von Dokumenten:
Bitte beachten Sie, dass pro Nachricht die Nachreichung auf 5 Dokumente beschränkt ist. Reichen Sie mehr als 5 Dokumente nach, übermitteln Sie diese in zusätzlichen Nachrichten.
Laden Sie alle Dokumente in Leserichtung hoch und achten Sie auf den korrekten Maßstab
Schränken Sie die Bearbeitungsrechte Ihrer Dateien nicht ein
Sind die Rechte auf Ihre Dokumente für eine vollständige Bearbeitung eingeschränkt, z. B. durch ein Kennwort, wird es im Laufe der Antragsbearbeitung zu Nachforderungen von digitalen Dokumenten kommen und kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. Geschützte Dokumente können nicht zu einer digitalen Genehmigung zusammengeführt werden.
Integrieren Sie keine Verlinkungen in Ihre digitalen Dokumente
Vergeben Sie einen sprechenden Vorgangstitel
Standardmäßig wird von ViBa BW der Vorgangstitel mit z.B. "Baugenehmigung für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen" vorausgefüllt. Die genaue Bezeichnung je nach Version abweichen.
Die Bearbeitung des Antrags erleichtert sich sowohl für die Antragstellenden, als auch für die Baurechtsbehörde, wenn hier treffende Titel verwendet werden:
- Errichtung eines Wohnhauses "Name der Person"
- Abbruch einer Garage "Name der Person"
- Nutzungsänderung einer Bäckerei in eine Schneiderei
- etc.
Einreichen und Eingang des digitalen Antrags
Sobald Sie ihren digitalen Antrag über die Online-Plattform einreichen, haben wir Zugriff auf Ihre Antragsdokumente und –informationen. Zuvor sehen nur Sie und die am Vorgang digital beteiligten Nutzer*innen Ihre Antragsdaten.
Ihr Eintrag ist bei uns sicher eingegangen, sobald Ihnen ein Aktenzeichen übermittelt wurde.
Vordrucke zur Antragstellung
Weitere Downloads
Typ | Name | Datum | Größe |
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Anleitung zur Antragstellung für das Architekturbüro (PDF,1,6 MB) | 17.12.2024 | 1,6 MB | |
Anleitung zur Antragstellung für die Bauherrschaft (PDF,1,5 MB) | 17.12.2024 | 1,5 MB | |
Anleitung für die Zusammenarbeit auf der Antragsplattform (PDF,1,5 MB) | 17.12.2024 | 1,5 MB | |
Hinweise und Anleitung zu PDF-A (PDF,209 KB) | 20.01.2025 | 209 KB |