Baustellen auf öffentlichem Verkehrsgrund (§ 45 StVO)

Wenn Sie eine Arbeitsstelle oder eine Baustelle auf einer öffentlichen Verkehrsfläche einrichten möchten, müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen.
Genehmigungspflichtig sind: 

  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch‐ und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten, etc.)
  • Materiallager (Lagern von Baumaterialien außerhalb des Baufeldes)
  • Gerüste (Baugerüste, die auf öffentlicher Verkehrsfläche stehen)
  • Mulden (Offene Sammelbehälter zur Lagerung und zum Transport von Bauschutt oder Grünabfällen)
  • Container (Geschlossene Behälter zur Lagerung und zum Transport von Gütern, einschließlich Verkaufs‐ und Bürocontainer)
  • HebebühnenKräne (Autokräne, Turmdrehkräne, Lkws mit Ladekran)
  • Umzüge (Wohnungs‐ und Firmenumzüge)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen
  • Lageplan, ggf. Umleitungsplan
  • Regelplan
  • Nachweis RSA-Schulung

Kosten

Die Höhe der Gebühren ist von der Art und der Dauer der Nutzung abhängig und wird danach gestaffelt. Der Rahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767 Euro.

Wichtiger Hinweis

Anträge auf verkehrsregelnde Maßnahmen sind mind. 2 Wochen vor Baubeginn zu stellen. Sie werden erste nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeitet.

Formulare

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Straßenamt
Zentrale Dienste
Standort Ravensburg

Frau Burdenski
Tel.: 0751 85-5215
Fax: 0751 85-775215
Mail: Strassenverkehr@rv.de