Baustellen auf öffentlichem Verkehrsgrund (§ 45 StVO)
Wenn Sie eine Arbeitsstelle oder eine Baustelle auf einer öffentlichen Verkehrsfläche einrichten möchten, müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen.
Genehmigungspflichtig sind:
- Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch‐ und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten, etc.)
- Materiallager (Lagern von Baumaterialien außerhalb des Baufeldes)
- Gerüste (Baugerüste, die auf öffentlicher Verkehrsfläche stehen)
- Mulden (Offene Sammelbehälter zur Lagerung und zum Transport von Bauschutt oder Grünabfällen)
- Container (Geschlossene Behälter zur Lagerung und zum Transport von Gütern, einschließlich Verkaufs‐ und Bürocontainer)
- HebebühnenKräne (Autokräne, Turmdrehkräne, Lkws mit Ladekran)
- Umzüge (Wohnungs‐ und Firmenumzüge)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen
- Lageplan, ggf. Umleitungsplan
- Regelplan
- Nachweis RSA-Schulung
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist von der Art und der Dauer der Nutzung abhängig und wird danach gestaffelt. Der Rahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767 Euro.
Wichtiger Hinweis
Anträge auf verkehrsregelnde Maßnahmen sind mind. 2 Wochen vor Baubeginn zu stellen. Sie werden erste nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeitet.