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Schornsteinfegerwesen

Der Landkreis Ravensburg ist in 26 Kehrbezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk gibt es eine/n bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in, diese werden jeweils für 7 Jahre bestellt. Zu deren hoheitlichen Tätigkeiten gehört zum Beispiel die Feuerstättenschau, die nur persönlich durch ihn/sie durchgeführt werden darf. Für die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten gilt die freie Wahl des Schornsteinfegerbetriebs.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Rechts- und Ordnungsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Strassner

Tel.: 0751 85-5198
Fax: 0751 85-775198
Mail: Schornsteinfegerwesen@rv.de

Frau Bareth

Tel.: 0751 85-5124
Fax: 0751 85-775124
Mail: Schornsteinfegerwesen@rv.de