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Tabakerzeugnisse

Auch Tabakerzeugnisse fallen in die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachung, die für die Überprüfung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist.

Die Produkte werden dabei in zwei Gruppen untergliedert: in sogenannte „Rauchtabakerzeugnisse“, wie zum Beispiel Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak usw. und in „rauchlose Tabakerzeugnisse“, also etwa Schnupf- und Kautabak.