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Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist ein wichtiges Instrument, um erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung in ältere Gebäude zu bringen und die Energieeffizienz zu erhöhen. Es trägt dazu bei, dass wir unseren CO2-Ausstoß verringern und macht uns zugleich unabhängiger vom Import fossiler Energieträger .

Das EWärmeG ist – neben anderen Initiativen der Landesregierung wie dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz oder dem Klima-Maßnahmen-Register – ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Was sind die wichtigsten Regelungen?

Das EWärmeG verlangt einen Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energie zum Heizen und zur Warmwasserbereitung des Gebäudes (bisher 10 Prozent).

Die Pflicht entsteht, wenn Sie eine Zentralheizung erneuern, das heißt wenn Sie den Kessel oder einen anderen zentralen Wärmeerzeuger austauschen. Gleiches gilt, wenn Sie erstmals eine zentrale Heizanlage einbauen.

Zur Erfüllung dieser Pflicht bietet das EWärmeG zahlreiche Maßnahmen an, so zum Beispiel:

  • die Beimischung von Bioöl oder Biogas zum fossilen Brennstoff
  • die Installation einer Solarthermieanlage
  • den Einbau einer Holzpellet-Heizung

Dazu gibt es optional eine Reihe von Ersatzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Dämmung der Kellerdecke.

Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)

Seit dem 29. Juli 2026 gelten die neuen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Die aktuellen Änderungen auf Grund des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind noch nicht in das Merkblatt zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) eingeflossen.

Bitte beachten Sie dazu die Antwort zur Frage:
„Wie ist das Verhältnis von Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes?

Die landesrechtliche Regelung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) bleibt bestehen, sodass nach einem Heizungstausch in Bestandsgebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, zumindest 15 Prozent erneuerbare Wärme oder Ersatzmaßnahmen genutzt werden müssen. Damit wird die im Land seit langem bestehende Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Wärme ohne Unterbrechung fortgeführt.

Sofern Sie eine neue Heizung unter Einsatz fossiler Brennstoffe wählen, müssen Sie gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz zusätzlich ab 2029 einen steigenden Anteil biogener Brennstoffe, wie Biogas oder Bioöl verwenden (so genannte „Biotreppe“).

Deswegen folgender wichtiger Hinweis: Wenn Sie sich für eine neue Heizung entscheiden, dann prüfen Sie bitte, ob diese nicht nur kurzfristig das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, sondern auch langfristig das Gebäudemodernisierungsgesetz erfüllt. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater oder einer Energieberaterin, Ihrer regionalen Energieagentur vor Ort oder „Zukunft Altbau“ beraten.

Weitere Informationen

FAQ - Fragen und Antworten E-WärmeG

Nachweisformulare

Dokumente

TypNameDatumGröße
Merkblatt EWärmeG 2023 (PDF,140 KB) 21.10.2026 140 KB

Weitere Merkblätter finden Sie hier

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