Fahrlehrerlaubnis
Voraussetzungen für die Antragsstellung:
- Der Antrag wird von Ihnen persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg eingereicht.
- Sie haben das Mindestalter von 21 Jahren erreicht (spätestens bei Aushändigung muss das Mindestalter erreicht sein).
- Sie haben mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.
- Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnisklasse für welche die Fahrerlaubnis erteilt werden soll.
- Sie sind seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Klasse B.
- Bei Erweiterung auf die Klassen A, CE oder DE ist der Vorbesitz der jeweiligen Klasse von 2 Jahren ausreichend.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.
Erforderliche Unterlagen:
- Formloser Antrag,
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt,
- Lebenslauf,
- Augenärztliches Gutachten im Original (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
- Nicht älter als 1 Jahr
- Führungszeugnis der Belegart „0“,
- Aktueller Führerschein,
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder einer gleichwertigen Vorbildung.
- Antrittsbestätigung der Ausbildungsstätte
- Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule
Wichtige Hinweise:
Die Ausbildung dauert 7 Monate. Nach Abschluss werden Sie zur Prüfung zugelassen. Diese besteht aus einer Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) und einer fahrpraktischen Prüfung. Danach erhalten Sie den Anwärterschein (45,20 €).
Wenn Sie nach Ausstellung des Anwärterscheins 4 Monate als Fahrlehrer tätig waren (Praktikum), werden Sie zu den Lehrproben zugelassen. Nach Bestehen dieser Lehrproben erhalten Sie dann Ihren Fahrlehrerschein (45,20 €).
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen bei 90,40 Euro.