Erweiterung

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und diese um eine zusätzliche Klasse erweitern möchten.

Termin zu Führerschein-Themen vereinbaren

Voraussetzungen für die Antragsstellung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ravensburg,
  • Sie haben das erforderliche Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht,
    • Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Sie reichen den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein.
    • Alternativ können Sie den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen einreichen.

Erforderliche Unterlagen:

Für alle Fahrerlaubnisklassen
  • Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung,
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • Kopie des bisherigen Führerscheins
  • Sehtest-Bescheinigung im Original,
    • Nicht älter als 2 Jahre,
  • Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe"
    • Mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
    • nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde.
    • Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht.
Für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:
  • Sehtest-Bescheinigung im Original
    • Nicht älter als 2 Jahre
Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich:
  • Augenärztliches Gutachten im Original
    • Nicht älter als 2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten im Original
    • Nicht älter als 1 Jahr
  • Leistungspsychologisches Gutachten im Original
    • Nicht älter als 1 Jahr
    • Nur bei der erstmaligen Beantragung der D-Klassen
  • Führungszeugnis der Belegart „0“
    • Kann bei Abgabe über das Rathaus direkt beantragt werden, die Kosten hierfür erfragen Sie bitte ebenfalls dort.
    • Nur bei der erstmaligen Beantragung der D-Klassen

Gebühren:

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen zwischen: 38,80 Euro und 39,60 Euro.
 
Für die Prüfung des Antrages wird zusätzlich eine Gebühr von 5,10 Euro fällig. Diese erhebt die Fahrerlaubnisbehörde oder das Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes je nach Abgabeort.
 
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 4,00 Euro ein biometrisches Lichtbild an unserem Foto-Terminal zu erstellen. Wichtig: Dieses Foto kann nicht für anderer Dokumente ausgedruckt werden. Es wird nur zur Erstellung Ihres Führerscheins benutzt.

Wichtige Hinweise:

Ab Antragsstellung haben Sie ein Jahr Zeit, um die Theorieprüfung zu bestehen. Sobald Sie diese bestehen, haben Sie ein weiteres Jahr Zeit, die praktische Prüfung zu bestehen. Können Sie die Frist nicht einhalten, wird die Theorieprüfung ungültig.
 

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Fahrerlaubnis
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-1416
Fax: 0751 85-771411
Mail: fahrerlaubnis@rv.de