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Erweiterung

Hinweis: Bitte reichen Sie nicht die Originalversionen Ihrer Dokumente ein. Wir vernichten die eingereichten Dokumente nach der Bearbeitung.

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis haben und diese um eine zusätzliche Klasse erweitern möchten.

Digitalen Führerschein erweitern

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Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ravensburg,
  • Sie haben das erforderliche Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht,
    • Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Sie reichen den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein.
    • Alternativ können Sie den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen einreichen.

Was wir von Ihnen brauchen

Für alle Fahrerlaubnisklassen
  • Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung,
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • Kopie des bisherigen Führerscheins
  • Sehtest-Bescheinigung (Kopie ausreichend),
    • Nicht älter als 2 Jahre,
  • Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe"
    • Mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
    • nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde.
    • Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht.
Für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:
  • Sehtest-Bescheinigung (Kopie reicht aus)
    • Nicht älter als 2 Jahre
Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich:
  • Augenärztliches Gutachten (Kopie reicht aus)
    • Nicht älter als 2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten (Kopie reicht aus)
    • Nicht älter als 1 Jahr
  • Leistungspsychologisches Gutachten (Kopie reicht aus)
    • Nicht älter als 1 Jahr
    • Nur bei der erstmaligen Beantragung der D-Klassen
  • Führungszeugnis der Belegart „0“
    • Kann bei Abgabe über das Rathaus direkt beantragt werden, die Kosten hierfür erfragen Sie bitte ebenfalls dort.
    • Nur bei der erstmaligen Beantragung der D-Klassen

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen bei 35,70 Euro (Gebührenziffer 202.1).
 
Zusätzlich müssen Sie Gebühren in Höhe von 1,00 Euro - bei Fahrerlaubnissen auf Probe 1,80 Euro - für die Meldung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und 3,30 Euro für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister bezahlen (Gebührenziffern 126.1, 126.2, 145). 
 
Für die Prüfung des Antrages müssen Sie zusätzlich eine Gebühr von 5,10 Euro bezahlen (Gebührenziffer 201). Die Fahrerlaubnisbehörde oder das Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes je nach Abgabeort erhebt die Gebühr.
 
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, können Sie ein biometrisches Lichtbild gegen eine Gebühr von 4,00 Euro an unserem Foto-Terminal erstellen. Wichtig: Dieses Foto können Sie nicht für andere Dokumente ausdrucken. Wir nutzen das Foto, um Ihren Führerschein zu erstellen.

Wichtige Hinweise

Ab Antragsstellung haben Sie ein Jahr Zeit, um die Theorieprüfung zu bestehen. Sobald Sie diese bestehen, haben Sie ein weiteres Jahr Zeit, die praktische Prüfung zu bestehen. Können Sie die Frist nicht einhalten, wird die Theorieprüfung ungültig.
 

Formulare

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Fahrerlaubnis
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-1416
Fax: 0751 85-771411
Mail: fahrerlaubnis@rv.de