Begleitetes Fahren ab 17

Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen.

Termin zu Führerschein-Themen vereinbaren

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

Antragsteller:
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ravensburg,
  • Sie haben das erforderliche Mindestalter erreicht,
    • Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden (bei begleitetem Fahren ab 17 sobald Sie 16 Jahre und sechs Monate alt sind).
  • Sie haben die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten,
  • Sie reichen den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein.
    • Alternativ können Sie den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen einreichen.
Begleitperson:
  • Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet,
  • Sie haben seit mindestens 5 Jahren eine gültige EU/EWR- oder schweizerische Fahrerlaubnis der Klasse B,
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung,
  • Beiblätter begleitetes Fahren ab 17,
    • Einverständniserklärung (von allen erziehungsberechtigen Personen zu unterschreiben),
    • Erklärung der Begleitperson (je Begleitperson einmal auszufüllen),
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • Sehtest-Bescheinigung (Kopie ausreichend),
    • Nicht älter als 2 Jahre,
  • Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe"
    • Mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
    • nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde.
    • Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht.
  • Kopie des Führerscheins von jeder Begleitperson (Vorder- und Rückseite).
Bei begleitetem Fahren ab 17 (BF17) als Erweiterung zusätzlich:
  • Kopie des bisherigen Führerscheins.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen zwischen: 38,80 Euro und 39,60 Euro.
 
Für die Prüfung des Antrages wird zusätzlich eine Gebühr von 5,10 Euro fällig. Diese erhebt die Fahrerlaubnisbehörde oder das Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes je nach Abgabeort.
 
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 4,00 Euro ein biometrisches Lichtbild an unserem Foto-Terminal zu erstellen. Wichtig: Dieses Foto kann nicht für anderer Dokumente ausgedruckt werden. Es wird nur zur Erstellung Ihres Führerscheins benutzt.

Wichtige Hinweise

Ab Antragsstellung haben Sie ein Jahr Zeit, um die Theorieprüfung zu bestehen. Sobald Sie diese bestehen, haben Sie ein weiteres Jahr Zeit, die praktische Prüfung zu bestehen. Können Sie die Frist nicht einhalten, wird die Theorieprüfung ungültig.
 
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Diese gilt als Nachweis Ihrer Fahrberechtigung.

Formulare

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Fahrerlaubnis
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-1417
Fax: 0751 85-771411
Mail: fahrerlaubnis@rv.de