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Internationaler Führerschein

Hinweis: Bitte reichen Sie nicht die Originalversionen Ihrer Dokumente ein. Wir vernichten die eingereichten Dokumente nach der Bearbeitung.

Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Wir empfehlen ihn bei Reisen außerhalb Europas. In welchen Ländern ein internationaler Führerschein Pflicht ist, können Sie über die Automobilclubs, die Reiseveranstalter/innen oder die jeweilige Botschaft beziehungsweise das Auswärtige Amt erfragen.

Termin zu Führerschein-Themen vereinbaren

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ravensburg,
  • Sie reichen den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen ein.
    • Wir können den Führerschein an allen Standorten sofort ausstellen.
  • Sie besitzen einen Kartenführerschein
    • Wenn Sie noch einen nationalen Führerschein (grau/rosa) haben, müssen Sie diesen zuerst in einen Kartenführerschein tauschen. Wir können den internationalen Führerschein erst mit dem neuen Führerschein ausstellen.

Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.

Was wir von Ihnen brauchen

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen bei 16,30 Euro (Gebührenziffer 126.2, 207).
 
Muss Ihr Führerschein vorab in einen EU-Kartenführerschein getauscht werden, müssen Sie zusätzliche Gebühren in Höhe von 26,50 Euro (Gebührenziffer 126.2, 202.5) bezahlen. 
 
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 4,00 Euro ein biometrisches Lichtbild an unserem Foto-Terminal zu erstellen. Wichtig: Dieses Foto kann nicht für anderer Dokumente ausgedruckt werden. Es wird nur zur Erstellung Ihres Führerscheins benutzt.

Wichtige Hinweise

  • Der internationale Führerschein ist je nach Reiseziel unterschiedlich lange gültig. Er ist 1 bis 3 Jahre gültig.
  • Wenn Sie über eine Bus- oder LKW-Klasse verfügen und der Führerschein weniger als 3 Jahre lang gültig ist, darf der internationale Führerschein auch nur so lange gültig sein wie der andere.

Formulare

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Fahrerlaubnis
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-1416
Fax: 0751 85-771411
Mail: fahrerlaubnis@rv.de